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Jetzt Grippeimpfstoffmeldung vornehmen
Wie der NNF in einer Pressemitteilung schreibt, werden alle Apotheken gebeten, ihre Anträge bis zum 30. November 2021 über das Portal online zu stellen. Das ist laut der Mitteilung einfach und schnell und helfe die Verwaltungskosten niedrig zu halten. Letzteres ist wichtig, denn die Verordnung sieht vor, dass der Fonds seine Verwaltungskosten vor Auszahlung an die Apotheken in Abzug bringen muss.
Apotheker können über das Portal in einer Eigenerklärung die aus der Impfsaison 2020/2021 übrig gebliebenen Grippeimpfstoffe mitsamt dem Netto-Einkaufspreis melden. Etwaige Rabatte oder andere Erstattungen müssen vorher abgezogen werden. Es gilt der Betrag der Rechnung. Direkt nach der Online-Antragsstellung wird eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit der Kopie des Antrags an die Apotheken verschickt. Diese haben eine Aufbewahrungspflicht für die anspruchsbegründenden Unterlagen bis zum 31. Dezember 2024.
Nach Ende der Frist wird der NNF die Anträge einer Plausibilitätsprüfung unterziehen, die Ansprüche ermitteln und dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eine Sammelrechnung stellen. Mit einer Auszahlung der Erstattungsbeträge kann voraussichtlich noch in diesem Jahr gerechnet werden.
Für Rückfragen steht das Kundenmanagement-Team des NNF unter 030 340 44 90 18 zur Verfügung. |
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