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Der kostenlose Bürgertest ist zurück
AVNR-Chef Preis begrüßt Korrektur / HAV-Chef Seyfahrt: Apotheken sind flexibel
Wer schon vor dem Neustart der Bürgertests PoC-Antigentests angeboten hat – im Zweifel für Selbstzahler –, kann dies auch weiterhin tun. Für Apotheken ändert sich nichts, sie können sich auch künftig jederzeit entscheiden, Bürgertests durchzuführen. Auch Beauftragungen „Dritter“, die bis zum 13. November 2021 bestanden haben, gelten fort. Die Idee, dass fortan nur noch Drogerien und Sanitätshäuser als zusätzliche Dritte beauftragt werden können, findet sich in der am vergangenen Freitag im Bundesanzeiger veröffentlichten Verordnung jedoch nicht mehr. Stattdessen heißt es nun, dass eine Beauftragung zusätzlicher Leistungserbringer nur gültig ist, „wenn sie bis zum 15. Dezember 2021 erfolgt.“ Gültig ist die Testverordnung jetzt bis Ende März 2022.
Das zurückgekehrte Angebot wird bereits rege genutzt. Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein, berichtete der „Rheinischen Post“: „Es hat immer wieder kleinere Schlangen vor einzelnen Teststellen gegeben.“ Allein am Samstag seien gut dreimal so viele Tests durchgeführt worden wie am Samstag der Vorwoche. Laut Preis sind die meisten Teststellen-Besucher bereits zweimal geimpft. Er betonte zudem: „Wir haben stets die Abschaffung der kostenlosen Bürgertests als nicht richtig kritisiert, es ist gut, dass diese Entscheidung korrigiert wurde.“
Holger Seyfarth, Chef des Hessischen Apothekerverbands, geht davon aus, dass die Apotheken ihre Testkapazitäten flexibel an die Nachfrage anpassen werden. Im Grundsatz seien die hierfür notwendigen Kapazitäten gegeben. „Nur wenige Apotheken hatten in der Zwischenzeit ihr Angebot an Schnelltests komplett eingestellt“, so Seyfarth in einer Pressemitteilung. |
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