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Nur fünf Tage gültig
Rezepte für Lagevrio®
Lagevrio® mit dem Wirkstoff Molnupiravir hemmt die virale RNA-Replikation durch Einbau des Triphosphatmetaboliten in das virale RNA-Genom. Eine erfolgreiche Therapie setzt voraus, dass mit der Einnahme von Lagevrio® innerhalb von fünf Tagen nach Auftreten der Symptome begonnen wird. Insofern ist es logisch, dass entsprechende Verordnungen innerhalb von fünf (Werk-)Tagen in der Apotheke eingelöst werden müssen. Um dies besser kontrollieren zu können, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihre Mitglieder in ihren Praxisnachrichten darauf hingewiesen, dass sie die Gültigkeitsdauer auf dem Rezept angeben sollen. Die Angabe „gültig bis“ sei übergangsweise erforderlich, um eine missbräuchliche Verwendung zu verhindern, heißt es. Das Bundesministerium für Gesundheit habe eine entsprechende gesetzliche Regelung angekündigt. Sobald diese umgesetzt sei, könnten Ärzte auf die zusätzliche Angabe verzichten, so die KBV. Die fünf Werktage zählten ab dem Ausstellungsdatum. Verordnungen, die z. B. am 20. Januar erfolgen, seien – da der 23. Januar kein Werktag ist – bis zum 26. Januar gültig. Danach dürfe der Apotheker das Medikament nicht mehr abgeben. |
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