Gesundheitspolitik

Kommentar: Ohne Druck kein E-Rezept

Julia Borsch

Ab 2024 soll das E-Rezept Pflicht werden. Ob da wirklich irgendjemand dran glaubt? Schließlich wurde das geplante Einführungsdatum schon mehrfach verschoben. Immerhin hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihre Mitglieder nun dazu aufgerufen, sich rechtzeitig auf die verpflichtende Anwendung des E-Rezepts vorzubereiten. Dabei konnte sie sich nicht verkneifen, mit dem Finger auf die Apotheken zu zeigen. Denn in der Mitteilung hieß es weiter. „Auch wenn noch nicht alle Apotheken soweit sind, dass das E-Rezept per elektronischer Gesundheitskarte eingelöst werden kann, sollten sie die Möglichkeit nutzen, es auszuprobieren.“ Das mag im Einzelfall sogar stimmen, aber es gibt zum einen noch andere Einlösewege, zum anderen haben die Apotheken im Gegensatz zu vielen Arztpraxen ihre Hausaufgaben schon lange gemacht. Dass bisher noch kein Termin für den Roll-out gehalten wurde, lag nie daran, dass die Apotheken flächendeckend nicht „E-Rezept-ready“ waren. Sondern es wurden seitens der Ärzteschaft mehr oder weniger nachvollziehbare Gründe vor­gebracht, warum die E-Verordnungen nicht weiter ausgerollt werden können. Von daher ist dieser Seitenhieb mehr als unangebracht.

Wenn es im kommenden Jahr mit dem E-Rezept wirklich klappen soll, muss das BMG Druck machen und die Nicht-Umsetzung sanktionieren – der Entwurf für das Digitalgesetz sieht das vor. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die mittlerweile Pflicht ist, zeigt, dass das wirkt: Fast 127 Millionen wurden hier schon an die Kassen gesendet, bei den E-Rezepten sind es gerade mal 2,5 Millionen.

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