Gesundheitspolitik

Warten auf die Engpasspauschale

jb | Theoretisch können Apotheken ab 1. August die Engpass­pauschale von 50 Cent netto bzw. 60 Cent brutto für jedes nicht lieferbare Arzneimittel abrechnen. Praktisch wird das allerdings noch ein bisschen dauern. Denn bislang steht nur die Sonder-PZN (17717446). Über die weiteren Details der Bedruckung stimmen sich der Deutsche Apotheker­verband (DAV) und die Kassen aktuell noch ab, erklärt eine DAV-Sprecherin auf Nachfrage der AZ. So ist offenbar noch völlig unklar, wie der Austausch gegen mehrere kleine Packungen erfasst werden soll. Regelungen fürs E-Rezept stehen wohl noch gar nicht. Erst am 7. August steht das Thema wieder auf der Tagesordnung.

Und dann muss das ganze schließlich noch in der Software abgebildet werden. Davon, die Sonder-PZN und den Taxbetrag von 50 Cent händisch aufzutragen, raten die Rechenzentren explizit ab. Das könne nicht verarbeitet werden und gehe an die Apotheke zurück.

Apotheken bleibt also nichts anderes übrig, als zunächst auf die 50 Cent zu verzichten oder die Rezepte zurückzuhalten. |

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