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Baden-Württemberg

LAV: außerordentliche Mitgliederversammlung

Gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg e. V. lade ich Sie zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am

Mittwoch, 22. März 2023, 14.30 Uhr, in das GENO-Haus Stuttgart, Heilbronner Str. 41, 70191 Stuttgart,

ein.

Eine Anfahrtsskizze finden Sie unter www.geno-haus.de/files/Anfahrtsplan.pdf. Während der Veranstaltung können Sie kostenfrei in der GENO-Parkgarage parken – bitte klingeln Sie bei der Garageneinfahrt am Rolltor.

Nachfolgend gebe ich Ihnen die Tagesordnung bekannt:

1. Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung

2. Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung und der Beschluss­fähigkeit

3. Beschlussfassung über die Zustimmung des LAV BW als Gesellschafter der B.A.G. Grundstück-Verwaltungsgesellschaft mbH zur Gewährung eines Darlehens der B.A.G. in Höhe von 20 Mio. Euro an den FSA e. V. zur Eigenkapitaleinlage bei der Noventi SE und zur Vereinbarung aller hierzu erforderlichen Refinanzierungs- und Sicherungsmaßnahmen

Satzungsgemäß weise ich auf § 6 Absatz 2 Satz 1 unserer Satzung hin: „Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn ihre Einberufung gemäß § 6 Absatz 1 erfolgt ist.“

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Ihre Teilnahme mit beige­fügtem Anmeldeformular schriftlich an geschaeftsfuehrung@apotheker.de bis spätestens 10. März 2023 zu be­stätigen.

Im Namen von Vorstand und Beirat freue ich mich, Sie in Stuttgart begrüßen zu dürfen.

Tatjana Zambo, Präsidentin, Landesapothekerverband Baden-Württemberg e. V.

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