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Telematikinfrastruktur

Der eHBA und die SMC-B: Schluss mit Papierkram

02.04.2020, 00:01 Uhr


Das Gesundheitswesen leidet unter analogen Prozessen. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und der Institutionsausweis (SMC-B) sollen damit Schluss machen.

Wenn Apotheker Spielverderber im Berufsalltag nennen sollen, dann ist ihre Wahl wohl eindeutig: bürokratische Prozesse. Im Apothekenklima-Index 2019 der ABDA rangiert der Papierkram mit 92,6 Prozent auf Rang eins der größten Jobärgernisse. Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur, die bis zum 30. September 2020 erfolgen muss, mag im ersten Moment ebenfalls mit der einen oder anderen organisatorischen Zusatzaufgabe verbunden sein. Aber schon mittelfristig kann die TI niedergelassenen Pharmazeuten das Leben vereinfachen. Und sie im Wettbewerb mit Versandapotheken stärken.

Apothekerausweise für die digitale Welt

Als Schlüssel zur TI dient der Institutionsausweis (SMC-B). Mit dieser Karte erhalten Apotheken Einsicht in die elektronische Gesundheitskarte des Versicherten sowie in den eMedikationsplan oder die Notfalldaten. Eine zweite unumgängliche Chipkarte ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), der den Apotheker innerhalb der TI authentifiziert. Wer mit dem eHBA auf Anwendungen zugreift, kann diese bearbeiten. So wie den eMedikationsplan, das wohl wichtigste Instrument für die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS).

Rechtssichere elektronische Unterschrift

Und wer bearbeitet, der muss auch unterschreiben. Hier kommt die wohl wichtigste Funktion des eHBA zum Tragen: die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Mit dieser können Apotheker Dokumente digital und zu 100 Prozent rechtssicher signieren. Für das eRezept etwa wird das elektronische Unterschreiben mit dem eHBA Pflicht sein.

Darüber hinaus sorgt der Ausweis für Sicherheit in der Kommunikation zwischen den Leistungserbringern. Denn die Kommunikation und gesendete Dokumente werden mithilfe des eHBA ver- und entschlüsselt. Ein weiteres Sicherheitsversprechen liefert die Bundesdruckerei. Mit ihrem Tochterunternehmen D-TRUST ist sie einer der zertifizierten Anbieter der SMC-B und des eHBA. D-TRUST ist seit über 20 Jahren Experte für digitale Identitäten, Partner der gematik und als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gelistet.

Neben der Angst vor dem Diebstahl von Patientendaten kann die Sorge vor ausufernden Kosten außen vor bleiben. Denn die Anschaffung des eHBA und der SMC-B wird im vollen Umfang durch die Finanzierungsvereinbarung mit den Krankenkassen abgedeckt – die monatlichen Gebühren können die Apotheker zudem steuerlich absetzen.

Beantragung bei D-TRUST

Doch wie kommt man an die Ausweise? Beantragen können ihn Apotheken auf dem Portal von D-TRUST – allerdings nicht, ohne sich vorher von der zuständigen Landesapothekerkammer eine Bestellfreigabe geholt zu haben.

 

Alle Informationen zum eHBA und zur SMC-B für Apotheker gibt es hier https://www.bundesdruckerei.de/de/loesungen/E-Health/Apotheken

 

Bundesdruckerei GmbH
Kommandantenstraße 18
10969 Berlin


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