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spectrum|K
Neue Rabattverträge treten in Kraft
Zum 1. März sind die von spectrum|K abgeschlossenen Rabattverträge in Kraft getreten. Auch wenn bis zu vier Anbieter zur Wahl stehen, forderte spectrum|K die Apotheker auf
spectrum|K preist seine Verträge für die mehr als 7,3 Millionen Versicherten der beteiligten Kassen jedoch weiterhin. Das Unternehmen hatte sich bewusst für eine andere Konzeption ihrer Rabattverträge entschieden als etwa die AOK. Patient, Arzt und Apotheker sollen unter bis zu vier austauschbaren Arzneimitteln wählen können. Auch das leidige Problem beim Austausch „identischer Packungsgrößen“ sollte vermieden werden: Die Ausschreibung verlangte von den Herstellern exakt vorgegebene Packungsgrößen, anstatt auf Normgrößen zurückzugreifen. Zudem seien die rund 1760 Präparate, die nun unter Rabatt stehen, für die Versicherten ohne Zuzahlung erhältlich, betonte spectrum|K-Geschäftsführer Ingo Werner. Darüber hinaus würden wesentliche Aspekte der Patienten- und Verbraucherorientierung bei der Umsetzung der Rabattverträge besonders betont: „Patienten, Ärzte und Apotheker müssen sich nicht alle paar Monate auf neue Medikamente einstellen, vielmehr ist die Laufzeit der vertraglichen Regeln mit bis zu vier Jahren und mindestens zwei Jahren vorbildhaft“, so Werner. Auch seien Indikationen, bei denen ein Austausch in der Apotheke aus Versorgungssicht kritisch ist (z.B. Epilepsie, Parkinson, Mittel zur Hemmung der Blutgerinnung oder Betäubungsmittel), bewusst nicht Gegenstand der Ausschreibung gewesen. Damit die Apotheker über die Wirtschaftlichkeit umfassend informiert sind, habe man diesen vorab schriftlich die Rangfolge der Gewinner mitgeteilt.
Letzteres kam bei Apothekern und Generikaherstellern allerdings nicht gut an. Tatsächlich waren Apotheker in einem Fax aufgefordert worden, „vorrangig das rabattierte Arzneimittel abzugeben, welches von dem wirtschaftlichsten Rabattvertragspartner angeboten wird.“ Nach dem zwischen Apotheken und Krankenkassen abgeschlossenen Rahmenvertrag kann die Apotheke bei mehreren Vertragspartnern jedoch unter deren Produkten frei wählen. Peter Schmidt, Geschäftsführer von Pro Generika, hielt spectrum|K vor, mit seinem jetzigen Vorgehen die Grundidee seiner eigenen Rabattverträge zur „Farce“ zu machen. „Es ist unredlich, den eigenen Versicherten einerseits aus Marketinggründen vorzugaukeln, sie hätten mehr Wahlmöglichkeiten als AOK-Patienten, andererseits eben dieses Wahlrecht hinter dem Rücken der Versicherten aber wieder einzukassieren“, erklärte Schmidt. „Das ist das „Highlander-Modell“ der AOK durch die Hintertür.“
Thomas Isenberg, Pressprecher von spectrum|K, wies die Vorwürfe zurück: Mit den Informationen, die man den Apothekern an die Hand gegeben habe, würden Versicherte und Apotheker unterstützt, das insgesamt geeignetste Präparat auszuwählen. „Statt Informationen vorzuenthalten oder zu verschleiern, wie Lobbyverbände á la Pro Generika offensichtlich wollen, schaffen wir Transparenz und fördern eine hochwertige Medikamentenversorgung", so Isenberg.
Berlin - 01.03.2010, 14:56 Uhr