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Reform des Arzneimittelmarkts
CDU-Gesundheitspolitiker wollen Rabattverträge entschärfen
Die Arbeitsgruppe Gesundheit der Unionsfraktion schlägt vor, die Rabattverträge zu entschärfen: Das generelle Substitutionsgebot soll entfallen. Um dennoch zu sparen, soll es einen 10-prozentigen Rabatt, verbunden mit einem dreijährigen Preisstopp, geben.
Dies sieht ein Papier der CDU-Abgeordneten Jens Spahn und Michael Hennrich vor, das zur Klausurtagung der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Freitag vorgelegt werden soll. Anders als in den bisher durchgesickerten Ideen aus dem Bundesgesundheitsministerium umfassen die Vorschläge von Spahn und Hennrich auch den Generikamarkt. Ausdrücklich wird das System der Festbeträge gewürdigt, das den Krankenkassen verlässlich Einsparungen einbringt (allein in 2009 4,3 Mrd. Euro). Auch mit den Rabattverträgen würden Einsparungen im Bereich generischer Arzneimittel erzielt. Unter Berufung auf das Deutsche Arzneiprüfinstituts beziffert das Papier diese für das Jahr 2009 auf brutto rund 380 Mio. Euro – Verwaltungs- und Rechtsberatungskosten, die für die Krankenkassen, die Apotheker und die Unternehmen mit den Rabattverträgen verbunden noch nicht eingerechnet.
Ob dieses Einsparvolumen der Rabattverträge die Folgewirkungen rechtfertigt, sehen die beiden Gesundheitspolitiker kritisch. Sie verweisen auf den Umstand, die bei den Ausschreibungen unterlegenen Hersteller für die Laufzeit des jeweiligen Vertrages von der Versorgung der Versicherten der jeweiligen Kasse ausgeschlossen sind. Da „vielen mittelständischen Unternehmen angesichts der enormen preislichen Sogwirkung nach unten die Luft auszugehen droht, ist mittelfristig eine Oligopol-Bildung in der Generikabranche zu erwarten – und damit auch wieder ansteigende Preise“. Zudem seien insbesondere chronisch erkrankte Versicherte „teilweise zutiefst verunsichert“, weil sie ihr gewohntes Präparat nicht mehr bekommen.
Sie schlagen daher vor, das Festbetragssystem als grundlegenden Mechanismus zur Preisregulierung von generischen Arzneimitteln zu behalten. Durch die Orientierung am unteren Preisdrittel und die Regelung zur Zuzahlungsbefreiung besonders preisgünstiger Generika sei eine sich fortsetzende Preisspirale nach unten zu erwarten. „Um das Festbetragssystem zu stärken, entfällt das generelle Substitutionsgebot bei Rabattverträgen“, heißt es weiter. Das durch die bestehenden Rabattverträge ausgeschöpfte Einsparvolumen soll der Versichertengemeinschaft jedoch erhalten bleiben. „Daher muss es für diesen Bereich als Ersatz per Gesetz einen Allgemeinen Rabatt von zehn Prozent geben, verbunden mit einem dreijährigen Preismoratorium“.
Überdies schlagen Spahn und Hennrich vor, Rabattverträge für Festbetragsarzneimittel zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen in Zukunft insbesondere im Rahmen besonderer Versorgungsformen (Integrierte Versorgung, DMPs, haus- oder facharztzentrierte Verträge etc.) abzuschließen. Der Versicherte müsse sich hier aktiv einschreiben und beschränke sich somit bewusst in seine Wahl.
Bislang handelt es sich lediglich um Vorschläge aus der Arbeitsgruppe – beschlossen ist noch nichts. Es wird sich zeigen, wie sich die Union bei ihrer Klausurtagung positionieren wird.
Berlin - 10.03.2010, 11:52 Uhr