Phototoxizität

Wichtige Informationen zu Ketoprofen-haltigen Topika

Stuttgart - 05.08.2010, 14:39 Uhr


Nach Beschluss des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) sollen Ketoprofen-haltige Topika der Rezeptpflicht unterstellt werden. Er liegt der Europäischen Kommission zur Entscheidung vor und ist damit

Hintergrund für den CHMP-Beschluss und den Rote-Hand-Brief ist die Gefahr, dass nach Auftragen von Ketoprofen-haltigen topischen Formulierungen unter Sonnenlichteinwirkung photoallergische Reaktionen auftreten können. Zudem wurden Kreuzsensibilisierungen mit Octocrylen beobachtet, einem in vielen Kosmetika und Sonnenschutzmitteln enthaltenen UV-Filter.

Verordnende und Apotheker werden in dem Rote-Hand-Brief aufgefordert, Patienten, die derzeit topisches Ketoprofen anwenden, an die Wichtigkeit von Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Photosensibilisierungen zu erinnern. Dazu zählen:

Gründliches Waschen der Hände nach jedem Aufbringen des Gels.

Schutz der behandelten Hautareale vor Sonnenlicht (auch wenn es wolkig ist) und vor UVA-Strahlung. Der Schutz muss auch über einen Zeitraum von zwei Wochen nach Beendigung der Behandlung fortgesetzt werden..

Zum Schutz vor Sonnenlicht wird das Tragen von Kleidung über den behandelten Hautflächen empfohlen.

Topisches Ketoprofen sollte nicht unter Okklusionsverbänden verwendet werden.

Die Behandlung muss umgehend beendet werden, wenn nach Anwendung des Produktes Hautreaktionen jeglicher Art auftreten.

Ketoprofen ist in Deutschland  in folgenden topischen Formulierungen enthalten:

Advel® Schmerzgel (Hexal), Dolormin® Schmerzgel mit Ketoprofen (McNeil), Effekton® Gel mit Ketoprofen (Teofarma) und Phardol® Schmerz-Gel (Kreussler)

Zum Weiterlesen:

Ketoprofen, Modafinil und retardierte Opioide im Visier. DAZ 30/2010; S. 31