Marktrücknahme von MabCampath

AkdÄ wirft Genzyme Verantwortungslosigkeit vor

24.08.2012, 14:40 Uhr


Alemtuzumab (MabCampath®), zugelassen zur Behandlung der chronischen lymphatischen Leukämie vom B-Zell-Typ (B-CLL), wurde von der Herstellerfirma Genzyme (Sanofi-Gruppe) zurückgerufen. Hintergrund

Angestrebt wird eine Zulassung bei Multipler Sklerose. Hier sind deutlich größere Patientenzahlen zu erwarten als bei der bisherigen Zulassung. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft kritisiert dieses Indikations-Hopping. In einer soeben veröffentlichten Stellungnahme wirft sie dem Hersteller Verantwortungslosigkeit vor und ruft nach dem Gesetzgeber. Wörtlich heißt es:

„Durch die freiwillige Marktrücknahme aus rein kommerziellen Gründen nimmt Genzyme in Kauf, dass die Behandlung leukämiekranker Patienten unnötig erschwert wird. Das vom Unternehmer angebotene Programm, über das Alemtuzumab für diese Patienten weiterhin bezogen werden kann, ist für die Betroffenen aufwendig und wirft Fragen der Haftung auf.

Aus Sicht der AkdÄ übernimmt ein pharmazeutischer Unternehmer mit der Zulassung eines Arzneimittels auch die Verantwortung für eine dauerhaft sichere und unkomplizierte Versorgung der betroffenen Patienten mit diesem Arzneimittel. Mit der freiwilligen Marktrücknahme und dem geplanten "Indikations-Hopping" entzieht sich der pharmazeutische Unternehmer seiner Verantwortung auf inakzeptable Weise. Um ein solches Vorgehen eines pharmazeutischen Unternehmers zukünftig zu verhindern, müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden.“


Dr. Doris Uhl