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Diskussion im Internet
DrEd und Stiftung Warentest uneins
„Stiftung Warentest“ und „DrEd“ diskutieren öffentlich über das der Online-Arztpraxis von der Verbraucherorganisation ausgestellte negative Testurteil. Während die DrEd-Geschäftsführung „erhebliche Zweifel an der Aussagekraft des Tests“ hat, betont Warentest insbesondere die „unsichere Rechtssituation“, in der die Online-Praxis sich befindet.
Im Juli hatte die Verbraucherorganisation das Onlineangebot der deutschen Ärzte in London unter die Lupe genommen und letztlich „dringend“ davon abgeraten: Das Risiko einer Falschbehandlung sei „immens“. Daraufhin wandten sich DrEd-Geschäftsführer David Meinertz und der ärztliche Direktor der Online-Praxis Dr. Jasper Mordhorst in einem offenen Brief an die Warentester. Man sei zwar „offen für Kritik und Verbesserungsvorschläge“ – einige Punkte des Testurteils seien jedoch nicht nachvollziehbar. Die Unstimmigkeiten beziehen sich sowohl auf juristische als auch medizinische Fragen.
So erklärte die Verbraucherorganisation, DrEd bewege sich in einer „juristischen Grauzone“, da in Deutschland und Großbritannien unterschiedliche gesetzliche Regelungen zu einer ausschließlich telemedizinischen Behandlung gelten. Während die britischen Berufsregeln eine solche zulassen, muss laut der Berufsordnung deutscher Ärzte bei telemedizinischen Verfahren die unmittelbare Behandlung durch einen Arzt gewährleistet sein. Meinertz und Mordhorst führten daraufhin eine EU-Richtlinie an, nach der bei der Telemedizin die Rechtsvorschriften des Behandlungsmitgliedsstaats gelten. Diese sei in Deutschland noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden, argumentieren wiederum die Warentester.
Im medizinischen Bereich warfen die Tester den Online-Ärzten vor, ihre Therapieentscheidung im Testfall „Blasenentzündung“ sei „auf einer unklaren, nicht typischen Symptomatik, die weder durch weitere Fragen noch durch Labortestergebnisse differenziert wurde“, erfolgt. Seitens DrEd verwies man darauf, dass Ärzte bei der Diagnose und Behandlung einer Blasenentzündung unterschiedliche Richtlinien verwendeten. Dennoch nahmen die Online-Ärzte die Testergebnisse zum Anlass, den entsprechenden Anamnesebogen zu verbessern – „um zukünftig noch genauer die Beschwerden der Patienten zu erkennen“.
Im zweiten Testfall – der angeblichen „Chlamydien-Infektion“ – hatte Stiftung Warentest bemängelt, dass die Diagnostik aufgrund der Angabe der Testperson erfolgte, sie habe einen Selbsttest durchgeführt, der positiv ausgefallen sei. Daraufhin wurde ihr ein Antibiotikum angeboten, ohne den Selbsttest zu hinterfragen. Nach dem medizinischen Verständnis der DrEd-Ärzte erzeugte diese Behandlung „keine Risiken“. Eine sofortige Behandlung mit einem geeigneten Antibiotikum bei hinreichendem Verdachtsmoment sei schließlich gängige Praxis in Europa, auch in Deutschland. Letztlich müsse sich der mündige Patient selbst ein Urteil über die ärztliche Leistung der Online-Arztpraxis bilden, so DrEd-Geschäftsführer Meinertz.
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Berlin - 31.08.2012, 12:19 Uhr