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Ausschuss für Verschreibungspflicht
BMG ordnet Stimmrecht neu
Das Bundesgesundheitsministerium hat den Entwurf einer „Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Sachverständigenausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln“ vorgelegt. Mit dieser Verordnung setzt das BMG die kürzlich mit dem 2. AMG-Änderungsgesetz modifizierte Zusammensetzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht sowie die veränderten Stimmrechte im Ausschuss um.
Im Ergebnis wird die Anzahl der Hochschullehrer im Ausschuss von fünf auf neun angehoben; insgesamt erhöht sich die Anzahl der Ausschussmitglieder um sieben auf dann 22. Ferner nehmen die Vertreter der medizinischen und pharmazeutischen Praxis und der Arzneimittelindustrie künftig ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil.
Neu ist, dass ein weiterer Hochschullehrer der Pharmazie (künftig zwei) und je ein Hochschullehrer der Inneren Medizin und der Kinder- und Jugendmedizin sowie je ein Mitglied der Arzneimittelkommissionen der deutschen Ärzteschaft, der Tierärzte und der Apotheker stimmberechtigte Mitglieder werden.
Insgesamt verfügen dann zwölf Mitglieder über ein Stimmrecht. Ohne Stimmrecht nehmen künftig neben den Industrievertretern auch die Fachärzte der Allgemeinmedizin, der Inneren Medizin und der Kinder- und Jugendmedizin sowie ein Zahnarzt, Tierarzt, ein Heilpraktiker und der Vertreter der Apothekerschaft an den Sitzungen teil.
Noch befindet sich der Verordnungsentwurf in der Abstimmung. Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) hat sich im Gesetzgebungsprozess stets gegen die entsprechende Gesetzesänderung gewandt und hält diese nach wie vor für sachlich falsch. Die Verbände haben die Möglichkeit, bis zum 25. Januar 2013 zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen.
Berlin - 27.12.2012, 11:28 Uhr