Sachverständigenausschuss Verschreibungspflicht

Mehr Mitglieder, weniger Stimmberechtigte

Berlin - 10.01.2013, 15:42 Uhr


Die Grundlagen zur Neuordnung der Sachverständigenausschüsse hat die „16. AMG-Novelle“ geliefert. An der Zusammensetzung der Ausschüsse und der Stimmberechtigung der einzelnen Mitglieder wurde kräftig gerüttelt. Nun hat das Bundesgesundheitsministerium einen Änderungsentwurf für die einschlägige Verordnung vorgelegt.

Im Dezember hat das Bundesgesundheitsministerium seinen Änderungsentwurf für die „Verordnung zur Errichtung von Sachverständigenausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln“ vorgelegt.

Insbesondere wird die Anzahl der Hochschullehrer im Ausschuss für Verschreibungspflicht angehoben. Statt fünf sind es künftig neun. Hinzu kommt unter anderem ein zweiter Hochschullehrer der Pharmazie. Insgesamt erhöht sich die Anzahl der Ausschussmitglieder um sieben Personen auf dann 22. Doch nur zwölf von ihnen werden ein Stimmrecht haben: Die neun Hochschulprofessoren sowie – und auch das ist neu – je ein Mitglied der Arzneimittelkommissionen der deutschen Ärzteschaft, der Tierärzte und der Apotheker.

Verlieren werden ihr Stimmrecht hingegen die zehn Vertreter der medizinischen und pharmazeutischen Praxis und der Arzneimittelindustrie. Die Fachärzte der Allgemeinmedizin, der Inneren Medizin und der Kinder- und Jungendmedizin und Industrievertreter sowie ein Zahnarzt, Tierarzt, ein Heilpraktiker und der Vertreter der Apothekerschaft nehmen nur noch beratend an den Sitzungen teil.

Die betroffenen Verbände können bis zum 25. Januar zum Verordnungsentwurf Stellung nehmen. Insbesondere die Industrieverbände hatten schon während des Gesetzgebungsverfahrens zur AMG-Novelle Kritik an der Umstrukturierung geäußert.


Kirsten Sucker-Sket


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