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Westfalen-Lippe
Gerangel um Apotheken-Notdienst
Die Ärzte in Westfalen-Lippe wollen, dass die Apotheker ihren Notdienst im Kammerbezirk stärker an die ärztlichen Notdienstambulanzen anbinden. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe will daher das Gespräch mit der Apothekerkammer Westfalen-Lippe suchen. Diese wiederum betont, mit dem neuen Notdienstsystem habe man bereits den veränderten Gegebenheiten im ärztlichen Nacht- und Notdienst Rechnung getragen.
Die Vertreterversammlung der KVWL verabschiedete in der vergangenen Woche einen Antrag, wonach der KVWL-Vorstand mit dem Vorstand der Apothekerkammer über eine Änderung des Apothekennotdienstes reden soll. Der Grund: Nach der großen Reform des kassenärztlichen Notdienstes Anfang 2011 und der Reform des Apothekennotdienstes Anfang 2012 soll es große Entfernungen zwischen den Notdienstpraxen und den diensthabenden Apotheken geben, teilweise bis zu 50 Kilometer – unzumutbar, finden die Ärzte.
Die KVWL hatte sich Schneider zufolge bereits vor den beiden Reformen an die AKWL gewandt. Man wollte die Reform gemeinsam umsetzen. Aus für die Ärzte „nachvollziehbaren Gründen“ sei dies nach Auffassung der Apothekerkammer allerdings nicht möglich gewesen, berichtet Schneider. Der Vorstand der Ärzte will nun aber erneut an die Apotheker herantreten und das Gespräch suchen. Schneider betont jedoch, man sei sich dabei durchaus bewusst, dass eine entsprechende Umsetzung „schwierig und nicht adhoc zu realisieren“ sei.
Die AKWL betont indes, mit dem Systemwechsel habe man bereits auf die ärztliche Notfallreform reagiert, die mit einer deutlichen Reduzierung der Zahl der ärztlichen Notfallpraxen einhergegangen sei. „Unser neues System bietet den Vorteil, dass der Blick auf die nächste Notdienstapotheke nicht mehr kreisbezogen erfolgt, sondern standortbezogen aus der Vogelperspektive – in alle Himmelsrichtungen“, erläutert AKWL-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. So könnten außerdem leichter die Auswirkungen von Apothekenschließungen abgefedert werden.
Die Forderung der Ärzte können die Apotheker nicht nachvollziehen, auch weil die jeweiligen Notdienst-Reformen eng miteinander abgestimmt worden seien. Die „gebetsmühlenartig“ vorgebrachten Forderungen nach zentralen Notfall-Apotheken stoßen ihrer Meinung nach an eine rechtliche Grenze: „Sie sind mit dem Apothekengesetz nicht vereinbar“, so die AKWL. Denn die 2.126 Apotheken im Landesteil Westfalen-Lippe müssten gleichmäßig zum Nacht- und Notdienst herangezogen werden. Im Übrigen kämen etwa 60 Prozent der Besucher im Nacht- und Notdienst ganz ohne Rezept.
Berlin - 26.02.2013, 13:24 Uhr