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27. BtMÄV kommt
Kampf gegen neue psychoaktive Substanzen
Das Kabinett hat heute die 27. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit ihr sollen 26 neue psychoaktive Substanzen in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen werden. Ziel sei es, den Missbrauch dieser Stoffe einzudämmen, die Gesundheit Einzelner und der Bevölkerung zu schützen und die Strafverfolgung zu erleichtern, erklärt das Gesundheitsministerium.
Bei den Substanzen handelt es sich nach Angaben des BMG um synthetische Cannabinoide sowie um synthetische Derivate des Cathinons, Amfetamins und Phencyclidins. Die beiden Benzodiazepine Etizolam und Phenazepam sollen ebenfalls dem BtMG unterstellt werden. Auch das hierzulande zur Behandlung von ADHS zugelassene Lisdexamfetamin wurde aufgenommen – weil es über ein entsprechendes Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial verfüge, erklärt das BMG.
Zwei Drittel aller neuen im Rahmen des europäischen Frühwarnsystems gemeldeten Substanzen sind laut BMG synthetische Cannabinoide und Cathinone. Die neuen psychoaktiven Substanzen werden durch einfache chemische Abwandlung (Derivatisierung) bekannter chemischer Grundgerüste synthetisiert. Dadurch entstehen Stoffe mit ähnlichen Wirkungs- und Nebenwirkungsprofilen und vergleichbaren Gefährdungspotenzialen wie bei bereits unterstellten Betäubungsmitteln. Mit der 27. Änderungsverordnung sollen die Anlagen des BtMG nun auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Der Konsum neuer psychoaktiver Substanzen ist mit unkalkulierbaren gesundheitlichen Risiken verbunden. Sie sind professionell aufgemacht und werden meist verharmlosend als „Kräutermischungen“, „Badesalze“ oder – weil ihre Inhaltsstoffe bislang frei im Handel waren – „Legal Highs“ verkauft. Die gesundheitlichen Folgen sind teilweise schwerwiegend und reichen von Übelkeit, Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust über Kreislaufversagen und Ohnmacht bis hin zu Lähmungserscheinungen und Wahnvorstellungen.
Berlin - 22.05.2013, 12:24 Uhr