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Einigung nach Schiedsspruch
Erstattungsbetrag für Zelboraf® steht
Das pharmazeutische Unternehmen Roche Pharma AG und der GKV-Spitzenverband haben sich doch noch auf einen Erstattungsbetrag für das Hautkrebsarzneimittel Zelboraf® (Vemurafenib) verständigt. Wie die Verhandlungspartner heute mitteilten, haben sie sich am 4. Juni 2013 geeinigt. Nur wenige Tage zuvor hatte die Schiedsstelle einen Erstattungsbetrag festgesetzt – diese Entscheidung soll nun aber keine Wirkung entfalten.
Vemurafenib ist angezeigt als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit BRAF-V600 Mutation-positivem nicht resezierbarem oder metastasiertem schwarzem Hautkrebs. Es ist das erste Medikament, das Melanomzellen zielgerichtet angreift und bei dieser bestimmten Form des schwarzen Hautkrebses eine lebensverlängernde Therapie darstellt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte dem Medikament einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen attestiert.
Auf Grundlage dieses Beschlusses waren Roche und der GKV-Spitzenverband in die Verhandlungen über einen Erstattungsbetrag eingestiegen. Diese seien „nicht einfach, aber konstruktiv und fair“ verlaufen, lassen nun Dr. Hagen Pfundner, Vorstand der Roche Pharma AG, und Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, verlauten.
Tatsächlich sah es fast schon so aus, als seien die Verhandlungen geplatzt. In den ersten Runden war es zu keiner Einigung gekommen – es gab unterschiedliche Auffassungen zwischen Roche und dem GKV-Spitzenverband, wie die in der Rahmenvereinbarung festgelegten Kriterien zur Preisfindung adäquat zu berücksichtigen sind. Dennoch: Beide Seiten wollten eine Lösung finden – nicht zuletzt im Interesse der Patienten, wie sie betonen. Es sollte gewährleistet sein, dass Zelboraf® dauerhaft zur Verfügung steht. Nach dem Ende der vierten – und eigentlich letzten – Verhandlungsrunde und der Anrufung der Schiedsstelle ließ man die direkten Gespräche daher nicht abreißen. Dies führte letztlich dazu, dass sich die Verhandlungspartner doch noch einigten.
Die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung der Schiedsstelle werde daher auch keine Wirkung entfalten, heißt es seitens des Unternehmens und des GKV-Spitzenverbands. Die Schiedsstelle hatte den von den Kassen zu erstattenden Betrag erst Ende Mai festgesetzt. Danach sollte die Packung (56 Tabletten à 240 mg Vemurafenib) mit einem Herstellerabgabepreis von 2.310,00 Euro für die Kassen nur noch 1.246,13 Euro kosten – die gesetzlichen Rabatte sollten dabei nicht abgelöst werden. Welcher Betrag nun stattdessen vereinbart wurde, verraten die Vertragspartner nicht.
Berlin - 12.06.2013, 15:39 Uhr