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N-Kennzeichnung in Lauertaxe
Hersteller spät dran: 500-Euro-Retax
Die Packungsgrößenverordnung und die Kennzeichnung von Medikamenten mit Normgrößen bergen für Apotheken Fallstricke. Oftmals hat dies Retaxierungen durch die Krankenkassen zur Folge: So wurde einer Apotheke jüngst ein 500-Euro-Rezept retaxiert, weil der Hersteller die Packungsgrößenkennzeichnung für sein Medikament nicht rechtzeitig in der Lauertaxe hinterlegt hatte.
Nicht nur die Abgabe von Packungsgrößen, die sich außerhalb der seit Juli 2013 vorgeschriebenen Normen befinden, führt zu Retaxierungen durch die Krankenkassen. In einem Fall erhielt die Apotheke ein Rezept über Copegus 200mg 112 St. Sie wählte das generische Ribavirin Ratiopharm 200mg 112 St., was für die Krankenkasse eine Ersparnis von knapp 135 Euro bedeutete. Diese Abgabe war jedoch laut Krankenkasse unzulässig, da Ribavirin Ratiopharm am Tag der Abgabe als nicht erstattungsfähige Klinikpackung in der Lauertaxe gelistet war.
Bei dieser Packung, die schon im Juni 2012 in die Lauertaxe eingetragen worden war, handelt es sich zwar um eine erstattungsfähige Packungsgröße – doch der Hersteller hatte versäumt, diese Information in der Lauertaxe zu hinterlegen. Die notwendige Ergänzung erfolgte am 15. Februar 2013, also exakt einen Tag, nachdem die betroffene Apotheke die Packung abgab. Sie legte Protest gegen die Retaxierung ein mit der Begründung, im Sinne einer Kostenersparnis für die Kasse gehandelt zu haben und nicht für das Versäumnis des Herstellers haften zu müssen. Eine Antwort der Krankenkasse steht noch aus.
Berlin - 21.11.2013, 15:30 Uhr