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Novartis und Apozyt
Vorübergehender Lucentis-Kompromiss
Novartis und Apozyt haben sich auf einen vorübergehenden Kompromiss geeinigt: Bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung der Frage, ob Apozyt für seine Ranibizumab-Fertigspritzen einer gesonderten Zulassung bedarf, verzichtet die APOSAN-Tochter auf die Auseinzelung von Teilmengen aus original Lucentis®-Durchstechflaschen. Novartis hat bereits eine eigene Fertigspritze auf den Markt gebracht.
Novartis und Apozyt streiten seit drei Jahren vor Gericht um Fragen im Zusammenhang mit der Zulässigkeit des Abfüllens von Fertigspritzen zur Behandlung von Augenerkrankungen mit Teilmengen der zugelassenen Fertigarzneimittel Lucentis® und Avastin®. Mitte Januar entschied das Landgericht Hamburg, dass Apozyt für die Auseinzelung eine entsprechende Zulassung benötigt. Apozyt legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. Der Fall geht damit in die zweite Instanz und wird am Hanseatischen Oberlandesgericht weiterverhandelt.
Mitte März brachte Novartis in Deutschland eine eigene als Fertigarzneimittel zugelassene Lucentis®-Fertigspritze auf den Markt. Parallel dazu einigten sich die Parteien darauf, dass Apozyt bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens auf die Auseinzelung von Lucentis® verzichtet. Patientenindividuelle Fertigspritzen mit Bevacizumab (Avastin®) oder Aflibercept (Eylea®) will Apozyt allerdings weiterhin herstellen und vertreiben. „So bleibt die für Arzt und Patient notwendige Therapiefreiheit erhalten“, erklärt APOSAN-Geschäftsführer Dr. Clemens Künzer.
Berlin - 26.03.2014, 17:26 Uhr