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BtM-Rezeptbelieferung
Neue Packungsgrößen für Tapentadol
Für das BtM-Analgetikum Palexia® retard (Wirkstoff Tapentadol) gibt es eine Packungsgrößenumstellung. Bei Packungen im N1- und im N2-Bereich wurde die Tablettenzahl um jeweils vier erhöht.
Die Größenumstellung gilt für alle Wirkstärken - neue PZNs sind vergeben. Unverändert bleibt die Packungsgröße mit 100 Stück (N3). Da BtM stückzahlgenau verordnet werden müssen, können Rezepte über die alten Packungsgrößen des Originalpräparates nur bis Ende der Übergangsfrist beliefert werden.
Übergangszeitraum und Retoure
Die neuen Packungsgrößen sind seit dem 01.06.14 in der Apothekensoftware gelistet und über den Großhandel verfügbar. Die alten Packungsgrößen (Kennzeichnung „AV“) sind für einen Übergangszeitraum bis zum 01.09.14 weiterhin verkehrs- und erstattungsfähig und können beim Großhandel nachbestellt werden.
Abgegebene Menge muss der verordneten entsprechen
Für die Belieferung und Ausstellung von BtM Rezepten gelten besonders strenge Vorgaben. In der BtMVV (§ 9 (1) Satz 4) ist geregelt, dass der Arzt Betäubungsmittel unter Angabe der genauen Stückzahl pro Packungseinheit verordnen muss. Der Rahmenvertrag gibt dem Apotheker zudem vor, dass die abzugebende Menge der verschriebenen entsprechen muss.
Weitere Informationen zur Packungsgrößenumstellung und zu PALEXIA® retard im PALEXIA® Infocenter.
16.07.2014, 23:59 Uhr