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ABDA-Grundsatzpapier Medikationsmanagement
Pflichtfortbildung – da ist sie wieder
Die ABDA hat in einem Grundsatzpapier die Begriffe Medikationsanalyse und Medikationsmanagement definiert und damit den Grundstein für die Weiterentwicklung des Medikationsmanagements gelegt. Das kann weitreichende Folgen für jede öffentliche Apotheke haben. Ein Kommentar von Doris Uhl.
Seit Inkrafttreten der neuen Apothekenbetriebsordnung im Juni 2012 gibt es eine neue pharmazeutische Dienstleistung: das Medikationsmanagement. Die dortige Definition hat viel Spielraum für Interpretationen geboten. Softwareanbieter standen ganz schnell mit passenden Programmen bereit, Interaktions-Checks aller Art waren plötzlich Medikationsmanagement. Verblisterer witterten Morgenluft, unterschiedlichste Modellprojekte wurden initiiert.
Doch ein Medikationsmanagement in seiner anspruchsvollsten Ausführung geht weit über Interaktions-Checks hinaus und setzt ein profundes Wissen in Klinischer Pharmazie voraus. Das hatte auch die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) erkannt und vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Interpretations-Wildwuchses im Mai 2013 eine eigene Definition des Medikationsmanagements verabschiedet, an der sich jedoch nicht jeder orientieren wollte.
Jetzt hat die ABDA ein Grundsatzpapier in Sachen Medikationsmanagement veröffentlicht und eine sachliche Klarstellung vorgenommen. Sie soll ganz grundlegend die Weiterentwicklung der pharmazeutischen Dienstleistung Medikationsmanagement prägen. Eine Leitlinie „Medikationsanalyse“ und eine Zertifikatsfortbildung der Bundesapothekerkammer sind in Arbeit. In einem besonderen Licht erscheint in diesem Zusammenhang das Einladungsschreiben der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) für seine Ende September stattfindende Jahrestagung.
Danach sehen die Amtsapotheker und Pharmazieräte es als ihre Aufgabe an, dafür Sorge zu tragen, dass das Medikationsmanagement nicht am HV-Tisch stattfindet. Zudem sehen sie sich in der Pflicht, Entwicklungsprozesse, die sich aus zukünftigen Anforderungen (z.B. aus dem Leitbild) ergeben, maßgeblich und konstruktiv zu begleiten. Und: Sie wollen dafür Sorge tragen, dass bestehende und zukünftige Anforderungen, Verordnungen und Gesetze in allen Bundesländern gleich umgesetzt werden.
Das sollte jeden Apothekenleiter hellhörig werden lassen. Aufgrund der Verankerung des Medikationsmanagements in der Apothekenbetriebsordnung ist er in der Pflicht. Er muss sicherstellen und gegebenenfalls den Nachweis erbringen, dass die Dienstleistung Medikationsmanagement in seiner Apotheke ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Nur auf die Software wird er sich nicht verlassen können. Für die gegebenenfalls notwendige Fort- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter hat er Sorge zu tragen.
Es erscheint naheliegend, dass die Überwachungsbehörden und Pharmazieräte sich an dem Grundsatzpapier der ABDA und der geplanten Zertifikatsfortbildung der Bundesapothekerkammer orientieren werden. Damit ist sie wieder da, die „Pflichtfortbildung“, deren Tilgung aus dem zum Perspektivpapier gewordenen Leitbildentwurf manch einen hat jubeln lassen. Und vor diesem Hintergrund steht auch außer Frage, dass Medikationsmanagement ein flächendeckendes Angebot aller Apotheken sein muss.
Stuttgart - 16.07.2014, 16:38 Uhr