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Sepa-Umstellung
Endgültig nur noch mit IBAN und BIC
Dieses Mal scheint die Frist gehalten zu werden: Eigentlich sollen schon seit dem 1. Februar alle Überweisungen nach dem neuen Sepa-Verfahren abgewickelt werden. Da aber viele Unternehmen die Umstellung nicht fristgerecht geschafft hatten, wurde für eine Übergangszeit doch noch die „alte“ Überweisung akzeptiert. Diese endet nun.
Ab dem 1. August 2014 müssen Unternehmen und Vereine endgültig bei allen Lastschriften und Überweisungen das Sepa-Verfahren – also die IBAN-Nummer und die BIC – verwenden. Nur Privatpersonen dürfen noch bis Februar 2016 weiterhin die gewohnten Kontonummern und Bankleitzahlen für den Zahlungsverkehr nutzen.
Laut einer Mitteilung der Bundesbank scheint dieses Mal die Umstellung weitgehend reibungslos zu verlaufen. Bereits im Juni seien über 90 Prozent der Überweisungen nach dem Sepa-Verfahren abgewickelt worden, bei den Lastschriften habe der Anteil bei 84 Prozent gelegen. Trotzdem gebe es immer noch Unternehmen, die ihre Zahlungsaufträge im alten Format einreichten. Die Bundesbank warnt: Unternehmen, die nicht rechtzeitig auf das Sepa-Format umgestellt haben, können Liquiditätsengpässe und Zahlungsverzug drohen. Außerdem können für „Verweigerer“ Gebühren fällig werden.
Sepa steht für Single European Payment Area und soll die unterschiedlichen nationalen Verfahren im Zahlungsverkehr vereinheitlichen. Anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) treten die „internationale Kontonummer“ IBAN und die BIC, auch Swift-Code genannt. Für die Apotheke bedeutet die Einführung, dass alle Kontodaten von Geschäftspartnern, Patienten und Mitarbeitern in der EDV entsprechend angepasst werden müssen. Außerdem sollte die Apotheke ihre IBAN und BIC allen Geschäftspartnern und Kunden mitteilen, beispielsweise durch eine Angabe auf den Briefbögen und in geschäftlichen E-Mails.
Der Artikel „Fit für Sepa?“ aus der AZ 2013, Nr. 44 bietet einen umfassenden Überblick über Sepa und was in der Apotheke getan werden muss.
Stuttgart - 24.07.2014, 13:31 Uhr