Hilfsmittellieferung

DAK degradiert Apotheker zu (Aus-)Hilfsmittellieferanten

Berlin - 11.09.2014, 17:12 Uhr


Die DAK-Gesundheit will die Apotheker ab Oktober bei der Hilfsmittelversorgung mit Medikamentenverneblern als Aushilfen einsetzen – wenn der Hauptversorger nach 15 Uhr, an Wochenenden, Feiertagen und im Nachtdienst nicht mehr liefert. Das geht aus einem Schreiben der Krankenkasse an alle Apotheker hervor. Die DAK will die Kosten der (Aus-)Hilfsmittelversorgung nur nach strengen Regeln tragen.

In Notfällen werde eine taggleiche Versorgung sichergestellt, sofern der Versorgungsauftrag PHILmed bis 15 Uhr erreiche. Danach sollen nach dem Wunsch der DAK die Apotheker einspringen. Doch für die Erstattung stellt die DAK einige Bedingungen: Der Patient muss das Rezept nachweisbar nach 15 Uhr oder an Wochenenden und Feiertagen einreichen. Außerdem muss das Verordnungsdatum des Rezeptes identisch mit dem Abgabedatum sein, und der Arzt muss auf dem Rezept vermerken, dass es sich um einen unaufschiebbaren Notfall handelt.

„Unter diesen Voraussetzungen erkennt die DAK-Gesundheit an, dass die Abrechnung bis auf Widerruf nach den Preisen und sonstigen Regeln des Vertrages zwischen DAV und vdek in der Fassung vom 1. Mai 2011 erfolgt“, schreibt die DAK. Eines Kostenvoranschlages oder einer Genehmigung bedürfe es dann nicht. Angesichts dieser Vorgaben fühlte sich ein Apotheker zum „Aus-Hilfsmittellieferanten“ degradiert.

Laut DAK ist das Schreiben mit dem DAV abgestimmt. „Der DAV hat die komplette Versorgung mit Atemtherapie- und Inhalationsgeräten aus dem bestehenden Vertrag gekündigt. Es kommt zu vielen Anfragen und Unsicherheiten der Apotheken. Damit wirklich alle Apotheken informiert sind, was wir weiterhin akzeptieren, haben wir alle Apotheken angeschrieben“, so die DAK auf DAZ.online-Anfrage. Und weiter: „Uns bleibt allerdings unklar, wieso sich einzelne Apotheker zum Hilfsmittellieferanten degradiert fühlen. Diesen Vorwurf können wir nicht nachvollziehen. Hilfsmittel werden auch aus Apotheken abgegeben. Natürlich ist klar, dass das Hauptgeschäftsfeld der Apotheken die Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln ist.“

Für Inhalierhilfen sollen die bisherigen vertraglichen Regelungen mit dem DAV vorerst weiter gelten. Die Abgabe dürfe zum „Apothekeneinkaufspreis + 20 Prozent erfolgen“, so die DAK. Versorgungen bis 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer seien genehmigungsfrei.

Zum Hintergrund: Am 25. März 2014 hatte der DAV den alten Hilfsmittelliefervertrag über die Produktgruppe 14 aus dem Jahr 2002 gekündigt. Da zwischen dem DAV und der DAK bislang keine Verhandlungslösung gefunden wurde, gibt es ab dem 1. Oktober einen vertragslosen Zustand. „Um zukünftige Hilfsmittelabgaben möglichst reibungslos zu gewähren, bieten wir Ihnen nachstehende Versorgungsoption an“, schreibt die DAK an alle Apotheker.


Lothar Klein