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Mangelhafte Rezepte
eGK sorgt in Apotheken erneut für Probleme
Bei der Umstellung auf die ab Januar 2015 obligatorische elektronische Gesundheitskarte (eGK) kommt es seit Anfang Oktober in den Apotheken erneut zu Problemen. Weil einige Arztpraxissoftware-Systeme die erforderliche Umstellung des Versichertenstatus nicht verarbeiten können, werden auf circa zwei Prozent der Rezepte die Kassen-Kennzeichnungen mangelhaft aufgedruckt. Damit können Rabattverträge nicht beliefert und Rezepte nicht abgerechnet werden.
Darüber hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) heute in einem aktuellen Rundschreiben die Mitgliedsorganisationen informiert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bestätigte gegenüber DAZ.online, dass im Zuge der eGK-Umstellung 12 Praxissoftware-Systeme (kleinerer Hersteller) ihre Zertifizierung verloren haben. Darüber informiert die KBV heute ebenfalls die regionalen KVen. Eine Lösung für das Problem gibt es offenbar noch nicht.
Ab Oktober wird die Kassen-IK neunstellig auf das Rezept gedruckt. Dabei überdruckt die Praxissoftware einiger Hersteller mit der letzten IK-Ziffer die erste Ziffer der Versichertennummer. Das Rezept ist damit mit der Apothekensoftware nicht auslesbar. In anderen Fällen findet eine siebenstellige Bedruckung des Kassen-IK statt, wobei lediglich die ersten sieben Stellen des neunstelligen IK bedruckt sind und die letzten beiden Stellen fehlen.
Beide Fehler führen dazu, dass das Kassen-IK nicht korrekt erfasst werden kann und somit ein eventuell bestehender Rabattvertrag nicht gefunden wird. Ein weiteres praktisches Problem könnte sich in der Apotheke dadurch ergeben, dass die Mitarbeiter das neunstellige IK erfassen möchten, die Warenwirtschaft aber nur sieben Stellen zulässt, was letztlich den gleichen Effekt hat.
Aufgefallen ist der Fehler bei Apothekenrechenzentren. „Im Zuge dieser Umsetzung ist aktuell bei Rechenzentren seit dem 1.10.2014 aufgefallen, dass ggfs. einige Praxisverwaltungssysteme der Ärzte das Kassen-IK mangelhaft auftragen. Das IK wird nicht vollständig bedruckt. Ca. 2 Prozent der Rezepte sind in den bekannten Fällen betroffen“, so das Info-Schreiben des DAV.
Mithin könnten dann Rabattvereinbarungen nicht ausgelesen werden und andererseits könnten bei dieser Anzahl fehlerhafter Rezepte diese von den Rechenzentren auch nicht abgerechnet werden, so die Info weiter. Wie die betroffenen Apotheker mit den fehlerhaften Rezepten umgehen sollen, ist unklar. Sie können sich vorerst nur beim ausstellenden Arzt rückversichern. Die Apothekenrechenzentren stehen allerdings untereinander im ständigen Kontakt. Kurzfristig findet außerdem eine gemeinsame Telefonkonferenz mit dem DAV statt.
Berlin - 02.10.2014, 14:13 Uhr