Bundestags-Innenausschuss

Keine Mehrheit für Oppositions-Anträge zur Karenzzeit

Berlin - 08.10.2014, 13:27 Uhr


Heute hat sich der Innenausschuss des Bundestages mit zwei Anträgen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen befasst, die beide eine Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder einfordern. Am Vortag war eine Einigung der Fraktionsspitzen von Union und SPD auf Regeln für Wechsel von der Regierungsbank in die Wirtschaft bekannt geworden. Die Regierungskoalition stimmte daher wenig überraschend gegen die Anträge der Opposition.

Die Grünen hatten einen Gesetzentwurf gefordert, der eine Beschränkung der Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Mitgliedern der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatssekretären für Fälle ermöglicht, in denen die angestrebte Tätigkeit eine Interessenverflechtung mit dem zuvor ausgeübten Amt nahelegt. Dies sei geboten, wenn diese Politiker „unmittelbar nach Beendigung ihrer Amtszeit in einem Bereich tätig werden, der in Zusammenhang mit der früheren dienstlichen Tätigkeit steht“, heißt es in der Antragsbegründung. Hochdotierte Tätigkeiten von ausgeschiedenen Regierungsmitgliedern im Bereich der Privatwirtschaft „zum Dank für während der Regierungszeit geleistetes Entgegenkommen“ müssten verhindert werden. Daher fordern die Grünen gemeinsam mit verschiedenen Nichtregierungsorganisationen eine Karenzzeit von drei Jahren.

Noch etwas detaillierter ist der Antrag der Linken, der unter anderem auch die Vorlage eines Gesetzentwurfs fordert. Er soll für ausgeschiedene Regierungsmitglieder Transparenz und eine gesetzliche Karenzzeitregelung vorsehen, die sich an der Dauer des Regierungsamtes, dem sich daraus ergebenden zeitlichen Anspruch auf Übergangsgeld und der ressortmäßigen Zuständigkeit orientiert. Die Verquickung wirtschaftlicher und politischer Interessen untergrabe das Vertrauen in Politik, heißt es zur Begründung. Besondere Aufmerksamkeit gewinne das Thema, „wenn ausgeschiedene Regierungsmitglieder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit ihrem Ausscheiden aus der Regierung in eine Führungsposition bei einem ,in privat-rechtlicher Form‘ geführten ,Wirtschaftsunternehmen‘“ wechseln.

Beide Anträge wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Grüne und Linke enthielten sich bei der Abstimmung des jeweils anderen Antrags. Nun stehen sie am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestags. Doch die Regierung ist mittlerweile selbst aktiv geworden. Nach den derzeit bekannten Plänen will sie einen Gesetzentwurf vorlegen, der eine Karenzzeit von zwölf Monaten vorsieht, wenn die Gefahr von Interessenskonflikten festgestellt wird. In besonderen Fällen könnte sich diese auf bis zu 18 Monate verlängern.


Kirsten Sucker-Sket


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