Behindertenpolitik

Grüne fordern barrierefreie Arztpraxen

Berlin - 17.11.2014, 15:44 Uhr


Seit zweieinhalb Jahren fordert die Apothekenbetriebsordnung einen barrierefreien Zugang zur Apotheke. Nach dem Willen der Grünen soll diese Vorgabe künftig auch für Ärzte und andere Heilberufe gelten. In einem Antrag für den Deutschen Bundestag schlägt die Fraktion der Grünen vor, die Barrierefreiheit künftig bei Praxisneugründungen vorzuschreiben.

Denn das deutsche Gesundheitssystem ist nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht ausreichend auf behinderte Menschen eingestellt. So sei beispielsweise nur ein kleiner Teil der Praxen niedergelassener Ärzte und Therapeuten baulich und technisch barrierefrei, heißt es in einem Antrag (18/3155) der Fraktion, in dem eine durchgreifende Verbesserung zugunsten Behinderter verlangt wird. Auch die auf Behinderte rücksichtnehmende Kommunikation sei unzureichend entwickelt.

Die Grünen verlangen in ihrem Antrag unter anderem, den Krankenkassen per Gesetz die Möglichkeit zu eröffnen, ihren Versicherten solche Arztpraxen zu empfehlen, „die in baulicher und fachlicher Hinsicht für eine barrierefreie gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung geeignet sind“. In die Vorschriften zur vertragsärztlichen Bedarfsplanung sollten konkrete Zielvorgaben zum Anteil barrierefreier Praxen mit aufgenommen werden. Die Barrierefreiheit sollte künftig verbindliches Kriterium bei der Neuzulassung von Arztpraxen und Heilmittelerbringern sowie bei der „Präqualifizierung von Hilfsmittelerbringern“ sein.

Angesichts des demografischen Wandels sei damit zu rechnen, dass immer mehr Menschen mit Behinderung in Deutschland lebten. Unabhängig vom Alter steige auch die Zahl der psychischen Erkrankungen. Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichte die Vertragsstaaten, das Recht behinderter Menschen auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu allen allgemeinen Diensten des Gesundheitssystems zu sichern, so die Grünen. Die Sozialgesetzbücher enthielten zwar einige Vorgaben für die Gesundheitsversorgung behinderter Menschen. In der Praxis falle jedoch immer wieder auf, „dass die Umsetzung dieser Regelungen Probleme bereitet oder gar nicht erst stattfindet“.


Lothar Klein