Abmahn-Welle

apotheken.de fordert von Wagner und Becker Unterlassung

Stuttgart - 09.12.2014, 12:19 Uhr


Das Gesundheitsportal apotheken.de holt zum Gegenschlag aus und fordert das Abmahn-Duo Hartmut Wagner, Brücken-Apotheke Schwäbisch Hall, und seinen Leipziger Rechtsanwalt Christoph Becker zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Wagner/Becker soll es untersagt werden, Mitgliedsapotheken von apotheken.de weiterhin abzumahnen. apotheken.de reagiert damit auf die Massenabmahnungen der Brücken-Apotheke gegen 2.500 apotheken.de-Mitgliedsapotheken.

Wie berichtet, hatten Apotheker Wagner und sein Rechtsanwalt Becker Ende November Massenabmahnungen an Apotheken verschickt, unter anderem an – nach eigenen Angaben Beckers – 2.500 apotheken.de-Mitglieder. Die abstrusen Vorwürfe in den Abmahnungen: Neben angeblichen Inkorrektheiten in den Impressen der Apotheken-Homepages wird apotheken.de-Mitgliedern vorgeworfen, einen unzulässigen Versandhandel mit nicht-versandfähigen Arzneimitteln zu betreiben. Dabei wird bewusst verschwiegen, dass es sich bei apotheken.de um ein Gesundheitsportal handelt, in dem Arzneimittel lediglich vorbestellt werden können. Die Abgabe des Arzneimittels findet  – bei Vorlage eines Rezepts – erst in der Apotheke statt. Kurios: Die Brücken-Apotheke besitzt ihrerseits nicht einmal eine Versandhandelserlaubnis, so dass es bei ihr bereits an einem Wettbewerbsverhältnis zu den abgemahnten Kollegen fehlt.

Nichts unterschreiben!

Unisono haben deshalb apotheken.de, Apothekerverbände und mit den Fällen betraute Rechtsanwälte dringend davon abgeraten, auf die Forderungen des dubiosen Abmahn-Duos einzugehen. Inzwischen werden bereits knapp 1.000 Abmahnungen, die apotheken.de-Kunden betreffen, von den Rechtsanwälten Dr. Timo Kieser (Rechtsanwälte Oppenländer, Stuttgart) und Dr. Valentin Saalfrank (Kanzlei Dr. Saalfrank, Köln) bearbeitet. Kosten entstehen apotheken.de-Mitgliedsapotheken im außergerichtlichen Verfahren dabei nicht. Diese übernehmen apotheken.de und der Deutsche Apotheker Verlag.

Rechtsmissbrauch und schneller Reibach

Grundlage der geforderten Unterlassungserklärung, die jetzt Wagner und Becker zugestellt wurde, ist die Rechtsmissbräuchlichkeit ihrer Massenabmahnungen: Die Kosten, die Wagner/Becker von den abgemahnten Apotheken verlangen, ergeben insgesamt einen Betrag von mehreren Millionen Euro! Offensichtlich sollte mit der – reichlich dilettantischen – Aktion das schnelle Geld gemacht werden. In der Abmahnung wurden den Apotheken nicht nur extrem kurze Fristen gesetzt, sondern auch Anzeigen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden angedroht.

Für die Rechtsanwälte Kieser und Saalfrank ein Fall versuchter Nötigung, um apotheken.de-Mitgliedsapotheken zur Zahlung der horrenden Abmahnkosten zu bewegen, die ihrerseits auf weit überhöhten Gegenstandswerten von regelmäßig 200.000 Euro beruhen. Inzwischen haben Wagner und Becker per Rundschreiben (!) die in ihren Abmahnungen gesetzten Fristen „ausgesetzt“, weil sie in „zentrale Vergleichsverhandlungen“ treten wollen. Nur: Was sollte mit dem Duo verhandelt werden? Vielmehr sind bei der Staatsanwaltschaft Leipzig inzwischen mehrere Strafanzeigen gegen Wagner und Becker eingegangen.


Dr. Christian Rotta