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Ab 8. Januar 2015 nur noch neue BtM-Rezepte beliefern
Die Opiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt seit März vergangenen Jahres neue Betäubungsmittelrezepte aus. Die alten BtM-Rezepte sind lediglich bis zum 31. Dezember 2014 gültig – ab dem 1. Januar 2015 dürfen Ärzte daher nur noch auf dem neuen Formular Betäubungsmittel verschreiben. Folglich dürfen Apotheken ab dem 8. Januar 2015 nur noch neue Betäubungsmittelrezepte beliefern.
Die neuen Rezeptformulare sind durch eine deutlich sichtbare, neunstellige Rezeptnummer erkennbar. Die älteren Formulare tragen noch eine auffällig längere Zahlenfolge. Daneben gibt es zusätzliche Sicherheitsmerkmale, durch die die Echtheit eines BtM-Rezeptes in der Apotheke mit einfachen Mitteln überprüft werden kann: Beispielsweise verändert das weitgehend gelbliche BtM-Rezept laut BfArM unter UV-A-Licht (wie bei der Geldscheinprüfung) seine Farbe und die schwarz eingedruckte Rezeptnummer erscheint grünlich-fluoreszierend.
Weiterführende Informationen zum neuen BtM-Rezept gibt es auf der Internetseite des BfArM. Für DAZ-Abonnenten gibt es auf DAZ.online unter DAZ plus -> Dokumente ein zum neuen BtM-Formular inklusive den Sicherheitsmerkmalen des neuen BtM-Formulars.
Berlin - 15.12.2014, 16:57 Uhr