Lebensmittelinformationsverordnung

Abmahnung: easy-Apotheker geht gegen Kollegen vor

Berlin - 23.12.2014, 12:56 Uhr


Erneut flattert Apothekern kurz vor Weihnachten Anwaltspost auf den Schreibtisch. Dieses Mal kommen die Abmahnschreiben vom Hildesheimer easy-Apotheker Harald Steinert. Steinert ärgert sich über die Kollegen, die in ihren Web-Shops bislang keine Anstrengungen zur Umsetzung der neuen Informationspflicht für die angebotenen Lebensmittel unternommen haben. Eine neue „Abmahnwelle“ stecke aber nicht dahinter, versichert Steinert gegenüber DAZ.online.

Es gehe ihm auch nicht ums Geld, sondern um Wettbewerbsverzerrung, so Steinert. Er selbst habe mit seinem Web-Shop-Assistenten  dreieinhalb Monate an der Umsetzung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gearbeitet, die seit Mitte Dezember europaweit gilt. Diese schreibt vor, dass für Lebensmittel und auch Nahrungsergänzungsmittel Informationen über die Inhaltsstoffe schon vor dem Verkauf für die Verbraucher abrufbar sind.

Bei 40.000 Artikeln sei das eine mühsame Sache, sagt Steinert. Er und sein Web-Shop-Mitarbeiter hätten sich die Informationen teilweise unter großem Aufwand vom Hersteller Produkt für Produkt besorgen müssen. Es könne nicht sein, dass Kollegen die neue Informationspflicht einfach ignorierten, begründet Steinert sein Vorgehen. Schließlich seien diese Informationen besonders für Allergiker wichtig.  

Die seit letztem Samstag ausgesprochenen Abmahnungen richteten sich nur gegen Apotheker-Kollegen, die bislang noch gar keine Anstrengungen zur Umsetzung der LMIV unternommen hätten, so Steinert. Man habe bei ca. 300 Web-Shops zwar viele Fehler gefunden, aber keine Abmahnungen verschickt. „Wir sind kein Abmahnverein“, so Steinert. An 40 bis 50 Apotheker mit Web-Shops ohne jede LMIV-Angabe seien Abmahnungen herausgegangen. Der Streitwert sei so niedrig wie möglich angesetzt worden, so dass für seine Anwälte ein Honorar von knapp 600 Euro pro Abmahnung gefordert sei.


Lothar Klein


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