Freihandelsabkommen

ABDA hat TTIP im Blick

06.03.2015, 16:10 Uhr

Klarstellung bei der Interpharm: Die ABDA hat TTIP auf dem Schirm. (Foto: Wolfilser/Fotolia)

Klarstellung bei der Interpharm: Die ABDA hat TTIP auf dem Schirm. (Foto: Wolfilser/Fotolia)


Hamburg - Die ABDA hat TTIP, das Freihandelsabkommen zwischen EU und USA, und die möglichen Gefahren für den Apotheken- und Arzneimittelbereich sehr wohl im Blick. Das versicherte Michael Jung vom ABDA-Geschäftsbereich Recht im Rahmen des ApothekenRechtTags bei der Interpharm in Hamburg. TTIP sei für die ABDA kein neues Thema. Nur weil es dazu nicht jede Woche ein Rundschreiben gebe und nichts in der Presse stehe, bedeute nicht, dass die ABDA sich nicht damit beschäftige und nicht tätig sei.

„Ich kann Ihnen versichern“, so Jung weiter, „dass sowohl bei uns im zuständigen Geschäftsbereich Recht, der sich damit befasst, als auch in unserer Brüsseler Vertretung und unserem Europaverband der EU dieses Thema natürlich im Blickfeld ist und wir natürlich in den Gesprächen sind mit den jeweils Handelnden, um hier nichts anbrennen zu lassen.“

Zuvor hatte Professor Dr. Hilko J. Meyer von der Frankfurt University of Applied Sciences eine Einordnung präsentiert und einen kritischen Blick auf den aktuellen Stand der Verhandlungen geworfen. Einen Blick hinter die Kulissen der Verhandlungen könne er leider nicht geben, so Meyer. „Was ganz genau passiert, weiß man nicht“, konstatierte er – obwohl vonseiten der EU-Kommission in der letzten Zeit vermehrt Transparenz versprochen worden sei. Entwarnung gab Meyer für den Apotheken- und Arzneimittelbreich keineswegs.

Auch im Hinblick auf das Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums an die ABDA, das vor einigen Tagen bekannt geworden war, zeigte Meyer sich skeptisch: Der Hinweis des Ministeriums, bei den TTIP-Verhandlungen gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Regelung aufgenommen werden könnte, die die bestehenden deutschen Einschränkungen im sensiblen Bereich des Apothekenrechts aufweichen würden, „bedeutet im Grunde gar nichts“. Nur weil man nichts über bestimmte Vorgänge wisse, bedeute nicht, dass es nicht dazu kommen werde. „Jedenfalls ist es nicht ausgeschlossen“, so Meyer.


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