Chargenrückruf

HRA ruft Rx-PiDaNa zurück

21.04.2015, 16:20 Uhr

Ab dem 27. April gibt es auch die PiDaNa nur noch als „apothekenpflichtig“ gekennzeichnet. (Foto: Sket)

Ab dem 27. April gibt es auch die PiDaNa nur noch als „apothekenpflichtig“ gekennzeichnet. (Foto: Sket)


Berlin – Die Firma HRA Pharma Deutschland ruft alle ihre als „verschreibungspflichtig“ gekennzeichneten Packungen der PiDaNa® zum Stichtag 27. April zurück. Bereits seit 15. April wird das Levenorgestrel-haltige Notfallkontrazeptivum in der Lauertaxe als „apothekenpflichtig“ ausgewiesen – doch noch gibt es das Präparat nicht in OTC-Aufmachung.

Das Präparat PiDaNa® 1,5 mg (Levonorgestrel), 1 Tablette (PZN 00532493), wurde durch eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 13. März 2015 aus der Rezeptpflicht entlassen. Erst dann konnte die Änderungsanzeige zum Abgabestatus beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erfolgen.

Seit letzter Woche weist die Apothekensoftware den neuen Abgabestatus des Notfallkontrazeptivums aus. Doch bislang gibt es nur die als „verschreibungspflichtig“ gekennzeichneten Packungen. Dies wird sich laut einer Mitteilung des Herstellers über die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker zum 27. April 2015 ändern. Ab dann wird PiDaNa® ausschließlich mit dem Abgabestatus „apothekenpflichtig“ in den Verkehr gebracht. Aus diesem Grund werden alle als „verschreibungspflichtig“ gekennzeichneten Packungen zu diesem Stichtag aus dem Markt zurückgerufen.

HRA bittet die Apotheken um Überprüfung ihrer Lagerbestände und Rücksendung aller vorhandenen, als „verschreibungspflichtig“ gekennzeichneten Packungen zur Gutschrift mittels APG-Formular über den pharmazeutischen Großhandel.

Ch.-B.: LX045A, LX046A, LX049K, LX055C, LX059G, LX060J, LX066B


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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