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DAZ.online-Umfrage-Ergebnis E-Health-Gesetz
K.O. für apothekerliche Dienstleistungen
Berlin - Der Entwurf für das E-Health-Gesetz kommt in seiner jetzigen Fassung einem K.O. für die Einführung der pharmazeutischen Dienstleistungen Medikationsanalyse und Medikationsmanagement gleich – er entzieht diesen die Grundlage. So sieht es die große Mehrheit der Teilnehmer einer DAZ.online-Umfrage. Mehr als zwei Drittel (69,06 %) zeigen sich enttäuscht, dass das Know-how der Apotheker für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit bislang nicht genutzt werden soll. An der Umfrage nahmen insgesamt 307 Personen teil.
Im Entwurf für das E-Health-Gesetz wird die Erstellung des Medikationsplans alleine in die Hände der Ärzte gelegt – jedenfalls solange, bis die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingeführt wird. Apotheker sollen den Medikationsplan nur ergänzen dürfen. Ein Honorar können die Apotheker dafür aber nicht erwarten, diese Aufgabe sei bereits mit dem Packungshonorar abgegolten, meint das Bundesgesundheitsministerium. Wir wollten wissen, wie Sie das finden. Und das Ergebnis unserer Umfrage zeigt, dass die Enttäuschung über den Gesetzentwurf überwiegt.
Einige finden, dass Medikationspläne und -analysen nicht die Zukunft der Apotheke sein können und die Apothekerschaft sich besser auf die Abgabe von Arzneimitteln und die kompetente Beratung dazu konzentrieren sollte (5,86 %). Andere sind der Meinung, dass die verpflichtende Erstellung von Medikationsplänen ab drei verordneten Arzneimitteln vom Aufwand her in der Apotheke sowieso nicht zu leisten sind (5,21 %). Insoweit sei es gut, dass diese Aufgabe den Ärzten vorbehalten sei.
3,91 Prozent interessieren sich sowieso nicht für diese ganze Diskussion – sie erstellen für Patienten, die davon profitieren, bereits heute Medikationspläne und -analysen und werden dafür auch bezahlt. Immerhin 15,96 Prozent glauben, dass auch mit dem E-Health-Gesetzentwurf noch nicht alles verloren ist. Ihrer Meinung nach wird es entscheidend darauf ankommen, ob mit der Einführung der eGK die Erstellung des Medikationsplans auch federführend von Apothekern im Rahmen von Medikationsanalyse und -management als honorarfähige Leistung übernommen werden kann.
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