Pharma-Dialog

GKV-Spitzenverband für AMNOG-Nachbesserung

04.06.2015, 09:50 Uhr

Gestern traf man sich zur 2. Runde des Pharmadialogs. (Bild: Scusi/Fotolia)

Gestern traf man sich zur 2. Runde des Pharmadialogs. (Bild: Scusi/Fotolia)


Berlin - Anlässlich der zweiten Runde im Pharmadialog, zeigte der GKV-Spitzenverband gestern auf, wo er im Arzneimittelbereich Nachbesserungsbedarf sieht. Unter anderem fordert er erneut, auch bestimmte Arzneimittel, die bereits vor dem 1. Januar 2011, auf dem Markt waren, einer Nutzenbewertung zu unterziehen.

Am gestrigen Mittwoch kamen Vertreter aus Politik, Industrie und Wissenschaft in Berlin zum Pharmadialog zusammen. Erklärtes Ziel des Pharma-Dialogs ist es, den Pharma-Standort Deutschland in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Produktion zu stärken. Eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und sichere Arzneimittelversorgung soll auch weiterhin sichergestellt werden. Gestern ging es unter anderem um das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG), mit dem zum 1. Januar 2011 die frühe Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln eingeführt wurde.

Dazu meldete sich auch der GKV-Spitzenverband zu Wort. Konkret fordert er eine Nutzenbewertung für solche sogenannten Bestandsmarkt-Arzneimittel, die für ein neues Anwendungsgebiet zugelassen werden. Das AMNOG hatte eine solche Bestandsmarktbewertung zunächst vorgesehen, dann aber wieder abgeschafft – nicht zuletzt weil der Gemeinsame Bundesausschuss sie für wenig praktikabel hielt.

Aber auch das jetzige einjährige Verfahren zur Bewertung des Zusatznutzens und vor allem zur Preisfindung sollte gestrafft werden, hieß es beim GKV-Spitzenverband. Denn heute könnten von der Industrie wesentlich schneller als früher Nachfolgepräparate auf den Markt gebracht werden, die dann wieder für ein Jahr unreglementiert hochpreisig angeboten werden könnten. Deshalb sollte auch der Erstattungspreis rückwirkend gelten.

Denkbar wäre etwa auch, bei Präparaten, die nur bei einigen Patienten einen Zusatznutzen haben, für diese einen höheren Preis zu vereinbaren. Für Patienten, bei denen das Medikament keinen Zusatznutzen zeige, sollte es einen niedrigeren Preis geben.


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