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Medicrime Convention in Kraft
Gemeinsam gegen Arzneimittelfälschungen
Die globale Bekämpfung des illegalen Handels mit gefälschten und nicht verkehrsfähigen Arzneimitteln ist ein schwieriges Unterfangen. Vor allem deswegen, weil viele unterschiedliche Länder nach und nach mit ins Boot geholt werden müssen – oft ein mühsamer Prozess. Am 28. Oktober 2011 wurde hierzu in Moskau ein wichtiges internationales Abkommen unterzeichnet, das Übereinkommen des Europarats über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten (Medicrime Convention). Dieses ist jetzt in Kraft getreten, nachdem es von fünf Ländern ratifiziert wurde.
Die Medicrime Convention des Europarates ist das erste internationale Rechtsinstrument in diesem Bereich. Sie fordert von den Vertragsstaaten folgende Handlungen als Straftaten zu betrachten:
- Herstellung von Arzneimittelfälschungen,
- Lieferung oder Angebot zur Lieferung von sowie illegaler Handel mit gefälschten medizinischen Produkten,
- Fälschung von Dokumenten,
- Herstellung und Lieferung medizinischer Produkte ohne Zulassung und Vermarktung von Arzneimitteln unter Nichteinhaltung der Industriestandards (oder sogenannte „ähnliche Straftaten“).
Außerdem bietet sie einen Rahmen für die nationale und internationale Zusammenarbeit unter Einbeziehung verschiedener Verwaltungsbereiche und ermöglicht Präventivmaßnahmen, die sich sowohl an die Öffentlichkeit als auch an den Privatsektor richten, sowie den Schutz von Opfern und Zeugen.
Der Europarat hatte sowohl EU- als auch Nicht-EU Länder aufgefordert, sich anzuschließen und der Konvention so schnell wie möglich beizutreten. Sie sollte in Kraft treten, sobald sie von fünf Staaten, wovon drei Europaratsmitglieder sein müssen, ratifiziert worden ist.
Das Unterzeichnungsverfahren wurde am 28. Oktober 2011 eröffnet. Hier machten zunächst zwölf Länder den Weg für die Implementierung der Medicrime Convention frei: Deutschland, Finnland, Frankreich, Island, Israel, Italien, Österreich, Portugal, Russland, die Schweiz, Ukraine und Zypern. Nach Angaben auf der Webseite des Europarates (Stand: 18.11.2014) sind in der Zwischenzeit noch einige aus dessen Reihen hinzugekommen, darunter Armenien, Belgien, Dänemark, Ungarn und die Türkei sowie als Nicht Europarats-Mitglieder Guinea, Israel und Marokko.
Die Bedingungen für das Inkrafttreten wurden allerdings erst jetzt erfüllt, indem Guinea die Konvention nach Ungarn, Moldawien, Spanien und der Ukraine ebenfalls ratifiziert hat. Dies meldet der französische Pharma-Verband LEEM. Wie der „Medicrime“-Webseite zu entnehmen ist, sind entsprechende Verfahren zur Ratifizierung in Frankreich und in Belgien ebenfalls auf der Zielgeraden.
Den vollständigen Text des Übereinkommens finden Sie hier als pdf: Übereinkommen des Europarats über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten.
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