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Retaxationen mit Augenmaß
AOK-BaWü: Retax-Quote 0,14 Prozent
Die AOK Baden-Württemberg hat im Jahr 2013 nur weniger als jede 1000. Verordnung beanstandet und retaxiert. Von den Retaxen war nach Angaben der Kasse der weitaus größte Teil gerechtfertigt. „Die Taxationsprüfung erfolgt bei der AOK Baden-Württemberg seit jeher mit Augenmaß und pharmazeutischem Sachverstand“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.
Im Jahr 2013 haben Apotheken aus Baden-Württemberg etwa 26,5 Millionen Rezepte mit der AOK im Südwesten abgerechnet. Auf diesen Rezepten waren circa 40 Millionen Verordnungspositionen verordnet. Im Rahmen der Taxationsprüfung wurden laut AOK 56.282 dieser Positionen beanstandet. Das entspricht einem Anteil von 0,14 Prozent bezogen auf alle Verordnungen. Lediglich rund drei Prozent dieser Beanstandungen hätten letztlich keinen Bestand gehabt. Neben berechtigten Einsprüchen der Apotheken sind darin auch Rücknahmen aus Kulanz enthalten.
Angesichts dieser Retax-Bilanz kann Hermann den Ruf nach der Politik zur Eindämmung einer angeblichen Retaxationsflut nicht nachvollziehen. „Wenn eines von 500 Rezepten beanstandet wird und lediglich eines von 15.000 Rezepten eine Beanstandungsrücknahme aufweist, spricht dies für ein grundsätzlich korrektes und verantwortungsvolles Abrechnungsverhalten der Apotheken im Land, für eine angemessene Prüfpraxis der AOK Baden-Württemberg und gegen die zuletzt beschworene ‚Retaxationsflut‘“, so Hermann.
Eine Trennung in formale und inhaltliche Fehler hält der AOK-Vorstandsvorsitzende für wenig zielführend: „Wenn etwa die Arztunterschrift fehlt und deshalb ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne gültige Verordnung abgegeben wird, dann ist das schon im Sinne der Patientenschützer keine Bagatelle, die nach Belieferung und Abrechnung des Rezepts noch schnell abgeändert werden könnte.“
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