Bundestag berät Präventionsgesetz

Impflücken schließen ohne Apotheken

Berlin - 18.06.2015, 14:15 Uhr

Der Bundestag verabschiedet das Präventionsgesetz. (Foto: Sket)

Der Bundestag verabschiedet das Präventionsgesetz. (Foto: Sket)


In den letzten Jahren hat es einige Anläufe für ein Präventionsgesetz gegeben – doch noch nie hat es ein Gesetzentwurf so weit gebracht wie das jüngste Werk der Großen Koalition: Der Deutsche Bundestag berät heute in zweiter und dritter Lesung über das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention. estern stimmte der Gesundheitsausschuss noch einer Reihe von Änderungsanträgen der Regierungskoalition zu.

Die Menschen in Deutschland leben immer länger und es kommen weniger Kinder zur Welt. In diesem Zuge wandelt sich das Krankheitsspektrum hin zu mehr chronisch-degenerativen und psychischen Erkrankungen – und in der Arbeitswelt verändern sich die Anforderungen. Um einen Beitrag zu leisten, dass die Menschen länger gesund bleiben, soll mit dem Präventionsgesetz die Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld gestärkt werden – das heißt insbesondere in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Außerdem werden die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt. Auch der Impfschutz soll verbessert, Impflücken in allen Altersstufen geschlossen werden. „Ziel ist, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen“, erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ingrid Fischbach.

Die Präventionsstrategie muss noch entstehen

Dabei setzt das Gesetz auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung: Neben der gesetzlichen Krankenversicherung werden auch die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die Soziale Pflegeversicherung und die Unternehmen der privaten Krankenversicherung eingebunden.

In einer Nationalen Präventionskonferenz legen die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung insbesondere von Bund, Ländern, Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialpartner gemeinsame Ziele fest und verständigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen. Diese „nationale Präventionsstrategie“ soll sodann von der Nationalen Präventionskonferenz als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Spitzenorganisationen der genannten Träger weiterentwickelt werden.

Apotheker: eine Chance als Berater?

Diese Präventionskonferenz wiederum wird durch ein Präventionsforum beraten, das in der Regel einmal jährlich stattfindet. Das Präventionsforum setzt sich aus Vertretern der für die Gesundheitsförderung und Prävention maßgeblichen Organisationen und Verbände sowie der Mitglieder der Nationalen Präventionskonferenz zusammen. Wer diese „maßgeblichen“ Organisationen sind, die am Präventionsforum teilnehmen, und weitere Einzelheiten, soll die Nationale Präventionskonferenz in ihrer Geschäftsordnung regeln.

Hier besteht immerhin die Möglichkeit, dass auch Apothekerorganisationen eingebunden werden – denn bislang tauchen Apotheker mit keinem Wort im Präventionsgesetz auf. So sehr sie sich auch bemüht hatten, etwa beim Thema Impfen einen Beitrag zu leisten – ihr niedrigschwelliges Angebot wurde vom Gesetzgeber nicht aufgegriffen.

Die von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe immer wieder als besonders wichtig betonte Verbesserung des Impfschutzes soll nun mithilfe anderer Maßnahmen erfolgen. So soll der Impfschutz künftig bei allen Routine-Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie den Jugendarbeitsschutzuntersuchungen überprüft werden. Auch Betriebsärzte sollen künftig allgemeine Schutzimpfungen vornehmen können. Bei der Aufnahme eines Kindes in die Kita muss ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden – anderenfalls drohen Sanktionen.

Beim Auftreten von Masern in einer Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Kita, Schule, Hort) können die zuständigen Behörden ungeimpfte Kinder vorübergehend ausschließen. Medizinische Einrichtungen dürfen die Einstellung von Beschäftigten vom Bestehen eines erforderlichen Impf- und Immunschutzes abhängig machen. Zudem können Krankenkassen Bonus-Leistungen für Impfungen vorsehen.

Mehr als 500 Millionen Euro werden investiert

Finanziert werden die neuen Vorhaben unter anderem dadurch, dass die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung erhöht werden – von 3,09 Euro auf sieben Euro jährlich für jeden Versicherten ab 2016. Somit könnten die Krankenkassen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro im Jahr für den Zweck investieren. Zusammen mit dem Beitrag der Pflegekassen in Höhe von rund 21 Millionen Euro sollen damit künftig rund 511 Millionen Euro im Jahr für präventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit stehen. Insgesamt mindestens rund 300 Millionen Euro jährlich sollen dabei in die Gesundheitsförderung in den Lebenswelten fließen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Bundestag verabschiedet Präventionsgesetz

Apotheken beim Thema Impfen außen vor

Präventionsgesetz im Bundestag

Gröhe: Impfpflicht ist kein Tabu

3. Anlauf für Gesundheitsvorsorge – Apotheker nehmen nur beratend teil

Gute Chancen für Gröhes Präventionsgesetz

GKV-VSG und Präventionsgesetz starten ins parlamentarische Verfahren

Kabinett gibt grünes Licht

Eckpunktepapier zur Präventionsstrategie

Prävention ganz ohne Apotheken

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.