- DAZ.online
- News
- Wirtschaft
- DAK-Retax-Erstattung für...
Wegen technischer Probleme
DAK-Retax-Erstattung für 2.500 Apotheken
Die DAK-Gesundheit zahlt bundesweit 2.500 Apotheken einbehaltene Retax-Beträge aus. Wegen technischer Probleme waren die Absetzungsschreiben, die Voraussetzung für eine Retaxierung sind, nicht fristgerecht an die betroffenen Apotheken versandt worden. „Wir haben einen Fehler gemacht“, erklärt Bernd Ziesemer von der DAK-Gesundheit. „Daher geht das Geld jetzt anstandslos an die Apotheken zurück.“
Die Kasse hatte nach eigenen Angaben im Rahmen der Rechnungsprüfung bei rund 2.500 Apotheken Abrechnungsfehler festgestellt und entsprechende Beträge für Arzneimittel einbehalten. Durch einen Fehler im Versandzentrum wurden die Apotheken jedoch darüber nicht fristgerecht mit dem vorgeschriebenen Absetzungsschreiben informiert. Allerdings ist das Schreiben laut dem Arzneiversorgungsvertrag mit dem Deutschen Apothekerverband Voraussetzung für eine Retaxierung. Daher zahlt die DAK die unrechtmäßig einbehaltenen Beträge nun aus.
In einer Pressemitteilung der Kasse heißt es, die 2.500 Apotheken bekämen „unaufgefordert“ und „unbürokratisch“ eine Rückerstattung. Man werfe der Kasse häufig vor, so Ziesemer zu DAZ.online, auf die Einhaltung der Vorgaben zu pochen. In diesem Fall habe die DAK einen Fehler gemacht, weshalb das Geld nun erstattet werde. Um welche Summe es sich dabei handelt, wollte Ziesemer nicht sagen. Angesichts der Zahl betroffener Apotheken sei wohl mit einer erklecklichen Summe zu rechnen. Informationen zum Ablauf will die Kasse über die Apothekerverbände bekannt geben.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.