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Im Zuge der Unsicherheiten durch die geänderte AMVV wollen weitere Krankenkassen vorerst keine Rezepte ohne Telefonnummer oder Vornamen des verordnenden Arztes retaxieren: Nach den Ersatzkassen haben auch die AOK Rheinland/Hamburg sowie die Knappschaft-Bahn-See angekündigt, bis Ende September auf Retaxierungen zu verzichten. Die übrigen AOKen bleiben hingegen „bei ihrem Verfahren“.
Die jüngsten Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) erhitzen nach wie vor die Gemüter. Seit 1. Juli müssen Rezepte auch den Vornamen sowie die Telefonnummer der verschreibenden Person enthalten. Da zahlreichen Rezepten diese Angaben fehlen, weil Ärzte die Formvorgaben bislang nicht flächendeckend umsetzen, fürchten viele Apotheker Retaxationen der Krankenkassen. Keine Einigkeit herrscht darüber, wie mit dem Fehlen der Telefonnummer oder des Vornamens umzugehen ist.
Der Ersatzkassenverband vdek erklärte gegenüber dem Deutschen Apothekerverband (DAV) schon vor zwei Wochen, dass „ein Fehlen dieser Angaben kein Beanstandungsrisiko mit sich bringen soll“ – jedenfalls bis zum 30. September. Bis dahin soll es eine endgültige Lösung geben. Diesem Vorgehen schließt sich auch die AOK Rheinland/Hamburg an, ebenfalls bis Ende September. Die Knappschaft-Bahn-See bestätigte gegenüber DAZ.online ebenfalls, in diesen drei Monaten keine Retaxierungen vorzunehmen.
Beim AOK Bundesverband heißt es, die übrigen AOKen blieben bei ihrem üblichen Verfahren. Allerdings werde dabei stets „mit Augenmaß“ vorgegangen, betonte eine Sprecherin gegenüber DAZ.online. Zudem sei man durchaus an einer Lösung der Situation interessiert. Und auch der Gesetzgeber habe letztlich Interesse an einer Klärung. Am 30. Juli wollen sich Apotheker und Krankenkassen das nächste Mal an einen Tisch setzen, dann soll auch die aktuelle Problematik nach Überarbeitung der AMVV Thema sein.
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