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- DAK zahlt auch Abschlag ...
Die DAK-Gesundheit wird nach ihrer Abrechnungspanne nicht nur die unrechtmäßig einbehaltenen Retax-Beträge an rund 2.500 Apotheken, sondern auch den vollständigen Apothekenabschlag zurückzahlen. „Das wurde mit dem DAV so besprochen“, bestätigte ein Sprecher der Kasse. Der DAV hatte sich an die DAK gewandt, nachdem diese allein die Retax-Beträge erstattet, aber den Abschlag weiter einbehalten hatte.
Ende Juni hatte die DAK-Gesundheit mitgeteilt, im Rahmen der Rechnungsprüfung bei rund 2.500 Apotheken Abrechnungsfehler festgestellt und entsprechende Beträge für Arzneimittel einbehalten zu haben. Durch einen Fehler im Versandzentrum wurden die betroffenen Apotheken darüber aber nicht fristgerecht mit dem vorgeschriebenen Absetzungsschreiben informiert, was jedoch laut Arzneiversorgungsvertrag mit dem DAV Voraussetzung für eine Retaxierung ist. Die Kasse kündigte daher an, die unrechtmäßig einbehaltenen Beträge zurückzuzahlen. Das geschah auch.
Allerdings erstattete sie dabei den Apothekenabschlag nicht. Daraufhin wandte sich der DAV an die Kasse und erinnerte daran, dass – wie das Bundessozialgericht bereits 2012 in einem vom Hamburger Apothekerverein geführten Rechtsstreit entschieden hatte – Apotheker Anspruch auf Rückzahlung einbehaltener Rabatte haben, wenn eine Krankenkasse eine Rechnung nicht rechtzeitig innerhalb der Zehntagefrist vollständig beglichen hat. Das Thema wurde sodann besprochen, berichtet der DAK-Sprecher, und die Auszahlung auch des Abschlags bestätigt. Er soll nun voraussichtlich in der Kalenderwoche 34 erstattet werden.
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