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Stada und Gedeon Richter
Gemeinsamer Pegfilgrastim-Vertrieb in Europa
Die Stada Arzneimittel AG und Gedeon Richter Plc. kooperieren im Biosimilargeschäft: Wie die Unternehmen heute bekanntgaben, erhält das hessische Unternehmen die nicht exklusiven Vertriebsrechte für Richters Pegfilgrastim im Gebiet des geografischen Europa (ohne Russland). Richter kann sein Biosimilar weltweit vertreiben und vermarkten. Dazu haben sie ein entsprechendes Lizenz- und Vertriebsabkommen unterzeichnet.
Stada ist danach verpflichtet, neben einer Zahlung anlässlich der Vertragsunterzeichnung, weitere, jeweils vom Projektfortschritt abhängige, Zahlungen zu leisten. Mit Vermarktungsbeginn wird das Unternehmen die daraus resultierenden Umsätze ausweisen und weitere Lizenzzahlungen an Richter abführen.
Patentablauf 2017
Der Stada-Vorstandsvorsitzende Hartmut Retzlaff ist von der Vorteilen der „Strategie der selektiven Einlizenzierung“ überzeugt: „Mit der Vereinbarung stellen wir sicher, dass wir zeitnah zum Patentablauf 2017 eine preiswerte und qualitativ gleichwertige Alternative zum Originalpräparat anbieten können. So bauen wir auch unsere Position im zukunftsträchtigen und margenattraktiven Biosimilar-Markt weiter aus und stärken unser Portfolio auf kostengünstige und risikoarme Weise mit einem zusätzlichen Biosimilar.“
Richter seinerseits will ein spezialisiertes Pharmaunternehmen werden, das vor allem Biosimilars entwickelt. Das Abkommen mit Stada sei „eine lohnenswerte Ergänzung unserer Strategie“, erklärte Erik Bogsch, Geschäftsführer von Gedeon Richter Plc.
Pegfilgrastim ist ein pegilierter rekombinanter, humaner Granulozytenkolonie-stimulierender Faktor und wird bei erwachsenen Patienten in der Behandlung von Neutropenien eingesetzt. Der Wirkstoff ist eine Weiterentwicklung von Filgrastim („second generation Filgrastim“), das Stada seit 2014 als Biosimilar vertreibt.
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