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Unabhängige Patientenberatung
Vergabekammer bestätigt GKV-Ausschreibung
Die Unabhängige Patientenberatung, die der GKV-Spitzenverband europaweit ausgeschrieben hatte, wird künftig aller Voraussicht nach das Duisburger Unternehmen Sanvartis übernehmen. Wie der GKV-Spitzenverband mitteilt, hat die Vergabekammer in Bonn gestern das Verfahren zur Vergabe der Fördermittel für die unabhängige Patientenberatung bestätigt. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), die in den vergangenen Jahren Trägerin der Patientenberatung war, hatte das Ausschreibungsverfahren beanstandet.
Seit 2011 ist die unabhängige Patientenberatung eine Regelleistung der GKV. Dafür stehen Fördermittel von neun Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Nachdem die UPD – ein Verbund aus dem Sozialverband VdK, dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem Verbund unabhängige Patientenberatung Deutschland (VuP) – die Aufgabe bereits in der Modellphase übernommen hatte, war sie bei der nun erfolgten Ausschreibung nicht zum Zug gekommen.
Stattdessen machte der Gesundheits-Dienstleister Sanvartis das Rennen. Er soll die Patientenberatung von 2016 an für sieben Jahre übernehmen – auch wenn der GKV-Spitzenverband bislang nicht explizit erklärt hat, dass das Duisburger Unternehmen den Zuschlag erhalten soll. Fakt ist jedoch, dass unterlegene Mitbieter einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen konnte. In diesem Fall war es die UPD, die diesen Weg beschritt.
Vergabekammer teilt Zweifel an Unabhängigkeit nicht
Als sich abzeichnete, dass der Zuschlag an das Callcenter Sanvartis geht, wurden Zweifel an dessen Unabhängigkeit laut, da es bereits für einige Krankenkassen und auch für Pharmaunternehmen tätig ist. Die Linksfraktion im Bundestag meldete ebenso Bedenken an wie beispielswiese der Verband demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP).
Doch die Vergabekammer teilt diese Zweifel offensichtlich nicht. Sanvartis erfülle die „vorgeschriebene Neutralität und Unabhängigkeit“, heißt es. Auch gebe es keine Anhaltspunkte, dass der GKV-Spitzenverband „das Vergabeverfahren manipulativ ... betrieben hätte“. Die Vergabekammer ließ also erkennen, dass der Zuschlag zu Recht an Sanvartis gehen sollte, zumal im UPD-Angebot selbst Mängel aufgetaucht seien, die möglicherweise einen Ausschluss nach sich gezogen hätten.
GKV-Spitzenverband hofft auf Akzeptanz
Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, zeigte sich mit der Entscheidung der Vergabekammer zufrieden: Mit ihr habe der GKV-Spitzenverband die Bestätigung, dass sein Vorgehen korrekt war. „Wir haben diese Vergabe in enger Abstimmung mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung und unter beratender Beteiligung des Beirats durchgeführt. Im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten haben wir uns anhand der vorher festgelegten und den Verfahrensteilnehmern bekannten Kriterien für das überzeugendste Angebot entschieden.“
Kiefer betonte, dass ab 2016 deutlich mehr Ratsuchenden als bisher schnell und unkompliziert geholfen werden soll. Er zeigte sich überzeugt, dass das ausgewählte Konzept diese Intension des Gesetzgebers am besten erfülle. Es sei aber auch „das gute Recht eines jeden Teilnehmers, das Verfahren überprüfen zu lassen“. Im Interesse einer kontinuierlichen unabhängigen Patientenberatung wäre es gut, wenn nun von allen die eindeutige Entscheidung anerkannt würde.
Die UPD hat jetzt zwei Wochen Zeit, Rechtsmittel gegen den Beschluss der Beschwerdekammer beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen. Dies hätte dann aufschiebende Wirkung. Dann tritt ein neues Zuschlagsverbot ein. Bleibt das Rechtsmittel aus, will der GKV-Spitzenverband den Zuschlag nun „schnellstmöglich“ erteilen – das heißt im Laufe dieses Monats.
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