Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Kein Befreiungsnachweis auf eGK

Berlin - 08.09.2015, 14:25 Uhr

Zuzahlungen müssen Asylbewerber in den ersten 15 Monaten nicht leisten. (Foto: Frank Täubel/Fotolia)

Zuzahlungen müssen Asylbewerber in den ersten 15 Monaten nicht leisten. (Foto: Frank Täubel/Fotolia)


In Bremen und Hamburg gibt es die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge bereits: Sie wird jenen zur Verfügung gestellt, die die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen haben und als Grundleistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anerkannt sind. Nordrhein-Westfalen führt die Gesundheitskarte für Flüchtlinge nun als erstes Flächenland ein. Mehr als die normale Versichertenkarte wird diese nicht können – insbesondere wird sie nicht Befreiungsstatus anzeigen, wie es der Detmolder Apotheker Gunnar Müller dem Ministerium nahegelegt hatte.

Die in NRW geschlossene Rahmenvereinbarung hat auch die Frage der Befreiung von der Zuzahlung berücksichtigt: Die Leistungsberechtigten haben keine Zuzahlungen nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches 5. Buch zu leisten und erhalten von den Krankenkassen automatisch Befreiungsausweise.

Müller schwebte allerdings eine für die Flüchtlinge noch einfachere und weniger bürokraktische Lösung vor. Er regte beim NRW-Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) an, auf der Karte für Flüchtlinge gleich den Status „Befreit“ einzurichten, um die Träger der Karte von etwaigen Nachfragen in den Apotheken zu entlasten.

Doch so weit will das Ministerium nicht gehen. Die Karte wird sich somit äußerlich nicht von der Versichertenkarte für gesetzlich Versicherte unterscheiden. Die Karten werden auch nicht das bisherige Institutionskennzeichen (IK) der Kommune bzw. des Kreises übernehmen. Laut MGEPA ist ein separates IK für die Abrechnung der Leistungen der Leistungsberechtigten nach § 264 Abs. 1 SGB V vorgesehen. Auch das hätte Müller gerne anders gesehen.

Die neue Karte in NRW wird nur denjenigen Flüchtlingen ausgegeben, die einer Kommune zugeteilt sind, die ihrerseits der Rahmenvereinbarung beigetreten sind. Die Gemeinden müssen dies nicht tun, sie können die Kosten auch ohne Hilfe der Kassen selbst abrechnen.

Bundeseinheitliche Lösung in Sicht?

Mittlerweile haben sich auch Berlin und Brandenburg entschieden, eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge einzuführen. Gestern erklärte Frank Michalak, Vorstandsvorsitzender der AOK Nordost und Interims-Chef des AOK-Bundesverbandes auch Mecklenburg-Vorpommern sei in dieser Hinsicht auf einem guten Weg.

Gegenüber DAZ.online erklärte das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern allerdings, dass es eine bundeseinheitliche Lösung anstrebe. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe habe vor der Sommerpause eine solche Regelung angekündigt. Aus Sicht des Schweriner Ministeriums ist daher wenig sinnvoll, wenn die Bundesländer in dieser Frage Alleingänge unternehmen. Vielmehr sei ein abgestimmtes für alle Bundesländer gültiges Verfahren notwendig.

Tatsächlich ist der Alleingang vor allem für Flächenländer mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. Und hier will der Bund für Erleichterung sorgen, wie das Bundesgesundheitsministerium auf DAZ.online-Nachfrage bestätigte. Er will die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit die Länder, die eine Gesundeitskarte für Flüchtlinge wollen, diese mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand einführen können. Die bestehenden Länderregelungen sollen aber auch weiterhin möglich sein. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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