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DAT-Anträge zur Hilfsmittelversorgung
Politik muss Kassen in die Schranken weisen
Die Situation in der Hilfsmittelversorgung spitzt sich immer weiter zu. Der zunehmende Ärger, den gesetzliche Krankenkassen in den Apotheken durch ihr Ausschreibungsverhalten verursachen, zeigt sich unter anderem an der Anzahl der zum Deutschen Apothekertag eingebrachten Anträge: Gab es im letzten Jahr noch einen Antrag speziell zu diesem Thema, sind es in diesem Jahr fünf. Sie fordern von der Politik insbesondere, die Rahmenbedingungen zu korrigieren – und die Kassen endlich in die Schranken zu weisen.
„Mit der grundlegenden Änderung der sozialgesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Hilfsmittelversorgung hat der Gesetzgeber die weitgehende Gleichberechtigung zwischen Leistungserbringern und gesetzlicher Krankenversicherung aufgehoben und ein massives Ungleichgewicht zu Gunsten der gesetzlichen Krankenkassen herbeigeführt“, heißt es in einem Antrag des Berliner Apotheker-Vereins. Das führe dazu, dass eine Versorgung nach dem Sachleistungsprinzip – ohne Aufzahlung – in der gebotenen Qualität nicht mehr möglich sei. Der Gesetz-/Verordnungsgeber müsse daher die Rahmenbedingungen umgestalten.
In einem weiteren Antrag gehen die Berliner noch weiter und fordern gezielt ein gesetzliches Verbot von Ausschreibungsverträgen bei der Hilfsmittelversorgung. „Die Erfahrungen der vergangenen Jahre belegen eindeutig, dass die vom Gesetzgeber in § 127 Abs. 1 SGB V für sogenannte ‚Ausschreibungsverträge‘ geforderte Gewährleistung einer in der Qualität gesicherten wohnortnahen Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln einschließlich der notwendigen Beratung und sonstiger erforderlicher Dienstleistungen in der Praxis regelmäßig nicht gegeben ist“, erklären sie. Die aktuellen Regelungen seien insoweit ungeeignet und nur ein Verbot könne dies wieder kitten.
Wachsender Arbeitsaufwand in Apotheken
Im benachbarten Brandenburg konzentriert man sich insbesondere auf den Aufwand in Apotheken: Der Hilfsmittelmarkt stelle dort ein „zunehmend unbeherrschbares und mit seinen bürokratischen Regelungen ein nicht zu überblickendes Konstrukt“ dar, heißt es in der Begründung zum Antrag des Verbands. Der Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Deckungsbeitrag. Die Antragsteller richten sich mit ihrem Antrag weniger an die Politik, sondern mehr an die Apothekerschaft: Sie sprechen sich dafür aus, sich für eine Harmonisierung der Hilfsmittelversorgungsverträge einzusetzen und bei künftigen Vertragsverhandlungen keine weiteren, kleingliedrigen Differenzierungen zuzulassen.
Für weitere Entlastung in Apotheken soll ein dritter Antrag aus Berlin sorgen: Darin schlagen die Antragsteller vor, dass Apotheker künftig allein aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation für die Versorgung Versicherter mit bestimmten Hilfsmitteln automatisch als geeignet gelten – ganz ohne gesondertes Nachweisverfahren. Der Verein stellt sich dabei vor, dass die entsprechenden Hilfsmittel von Kassen und Apothekern in einer gemeinsamen Vereinbarung bestimmt werden. Ein zweiter Antrag aus Brandenburg fordert überdies, die Erstattungszeiträume für Hilfsmittel und verordnete Arzneimittel auf einen Monat zu vereinheitlichen und die Gültigkeit auf dem Verordnungsblatt Muster 16 zu vermerken. Das sei sinnvoll, erklärt die Apothekerkammer, damit die Patienten davon auch Kenntnis bekommen – und auch, um Retaxationen zu vermeiden.
Inko-Petition geht erfolglos zu Ende
Letztlich leiden insbesondere die betroffenen Patienten unter dem Gebaren der Kassen. Deshalb startete im März der Selbsthilfeverband Inkontinenz eine Online-Petition für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Inkontinenzhilfen ohne Aufzahlung. Sie geht, nachdem sie bereits einmal verlängert wurde, heute zu Ende – allerdings ohne Erfolg. Das erforderliche Quorum von 120.000 Unterzeichnern dürfte nicht mehr erreicht werden. Bislang kamen rund 15.850 Unterschriften zusammen, insbesondere aus Süddeutschland. Der diesjährige Monitor Patientenberatung macht das Versorgungsproblem im Hilfsmittelbereich ebenfalls deutlich – vor allem bei Inkontinenzmaterialien. „Hier muss schnellstmöglich etwas geschehen“, konstatierte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann.
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