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Gesundheitsausschuss
Anhörung zum E-Health-Gesetz beschlossen
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung eine Anhörung zum E-Health-Gesetz beschlossen. Diese soll voraussichtlich am 4. November stattfinden. Dort könnte dann auch die ABDA ihre Forderung nach gleichberechtigter Einbindung in den neuen Medikationsplan vortragen.
In der heutigen Beratung sagte Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU), die digitale Revolution sei auch im Gesundheitswesen angekommen und biete für Patienten und Leistungserbringer neue Chancen. Mit dem Gesetz werde die digitale Vernetzung der Akteure im Gesundheitssystem ermöglicht. Dies könne aufgrund der dann schnelleren Datenübermittlung im Ernstfall auch Leben retten, wenn etwa Notfalldaten rasch zur Verfügung stünden. Die Patienten könnten auch künftig entscheiden, welche Gesundheitsdaten gespeichert würden und wer Zugriff darauf habe.
Die künftige Telematikinfrastruktur, mit der die IT-Systeme von Ärzten, Apotheken, Kliniken und Krankenkassen verknüpft werden sollen, um Informationen auszutauschen, werde höchsten Sicherheitsansprüchen genügen. Der Zugriff auf die sensiblen Gesundheitsdaten werde jeweils protokolliert. Perspektivisch sollen auch die Pflegeberufe in den Datentransfer eingebunden werden. Widmann-Mauz sprach im Ausschuss von einem „Tunneldurchbruch“ im Gesundheitswesen.
Die Fraktion Die Linke sieht insbesondere die elektronische Gesundheitskarte (eGK) kritisch und verweist auf unkalkulierbare Kosten- und Sicherheitsrisiken. In einem Antrag fordern die Abgeordneten deswegen, die eGK zu stoppen und stattdessen eine „patientenorientierte Alternative“ zu entwickeln.
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