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BUND-LÄNDER-GIPFEL ZUR FLÜCHTLINGSKRISE
Geflüchtete Ärzte sollen helfen dürfen
Berlin - Bund und Länder haben sich gestern auf ein umfangreiches Paket zur Bewältigung der Flüchtlingskrise verständigt. Auch in puncto Gesundheit haben sich SPD und Union auf einige Eckpunkte geeinigt. Wie erwartet wird es keine bundesweit einheitliche Gesundheitskarte für Asylbewerber geben. Den Ländern soll ihre Einführung jedoch erleichtert werden.
In dem gestern gefassten Beschluss stellen Bund und Länder einleitend fest, dass die hohe Anzahl an Asyl- und Schutzsuchenden Deutschland und Europa auf absehbare Zeit vor große Herausforderungen stelle. Deutschland trage dabei derzeit im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten einen überproportionalen Anteil. „Dank des überwältigenden haupt- und ehrenamtlichen Engagements tausender Menschen haben wir diese Herausforderung angenommen und bislang nach Kräften gemeistert“, heißt es. Aber es bedürfe einiger Maßnahmen, um den Flüchtlingsandrang zu bewältigen. Dazu gehörten insbesondere die Beschleunigung von Verfahren und die Vermeidung von Fehlanreizen – vor allem bei Personen ohne Bleibeperspektive.
Was die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber betrifft, heißt es im Beschluss, dass diese Entscheidung den Ländern überlassen bleibt. Der Bund schaffe die dafür notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen von den Ländern verpflichtet werden können, gegen Kostenerstattung die Krankenbehandlungen bei Asylbewerbern zu übernehmen. In diesem Zusammenhang kann die Ausgabe einer elektronischen Gesundheitskarte vereinbart werden. Die Leistungen sollen sich wie bisher im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes bewegen. So wird es auch in den Ländern gehandhabt, die die Karte schon eingeführt haben oder ihre Einführung planen.
Weiterhin wurde beschlossen, den Impfschutz für Asylbewerber zu verbessern. Auch sollen Asylbewerber, die anerkannt wurden oder aus anderen Gründen längerfristig in Deutschland bleiben, einen verbesserten Zugang zu psychologischer Betreuung erhalten.
Ferner heißt es im Beschluss, es solle ermöglicht werden, „dass Asylsuchende, die über eine abgeschlossene Ausbildung in einem medizinischen Heilberuf verfügen, in die medizinische Erstversorgung von anderen Asylsuchenden in den (zentralen) Aufnahmeeinrichtungen/Unterkünften eingebunden werden dürfen“. Im Blick haben Bund und Länder dabei die Ärzte, nicht aber Apotheker.
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