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Hamburger Apothekerverein
Strategisches zum Honorar und zum Schiedsverfahren
Dr. Jörn Graue wurde als Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins wiedergewählt. Bei der Mitgliederversammlung stellte er strategische Gedanken zur Honorierung vor und berichtete über den Ansatz des DAV für das Schiedsverfahren.
Bei der Mitgliederversammlung des Hamburger Apothekervereins am Mittwoch wurden die Vorstandsmitglieder Dr. Nils Bomholt, Dr. Jörn Graue und Christina Kosfeld turnusmäßig für weitere vier Jahre gewählt. Weitere Kandidaten gab es nicht. In der anschließenden konstituierenden Sitzung des Vorstandes wurde Graue als Vorsitzender einstimmig bestätigt. Ebenso wurden Katrin Hensen als erste Stellvertreterin und Caroline Klante als zweite Stellvertreterin einstimmig wiedergewählt.
In seinem Bericht zur Mitgliederversammlung wies Graue auf die gestiegenen Durchschnittsumsätze der Apotheken hin. Doch das Betriebsergebnis sei weniger als der Umsatz gewachsen und „Durchschnittswerte sind bekanntlich Chimären“, so Graue. Die Umsatzsteigerung beruhe zu einem großen Teil auf den wenig ertragswirksamen Hochpreisern. Daher riet Graue, diese in der betriebswirtschaftlichen Auswertung getrennt zu erfassen, damit Kennzahlen mit Vergangenheitswerten vergleichbar werden.
Festzuschlag bleibt entscheidend
Für Graue bleibt die Honorierung „das zentrale Thema in Sachen Wirtschaftlichkeit“, aber an der Honorierung werde sich erst einmal gar nichts ändern. Es sei nicht glücklich gewesen, per Newsletter darüber zu informieren, dass ein erhöhtes Fixum nicht forciert werden solle. Doch in der Sache sei es richtig, zuerst die Berechnungsmethode für die Anpassung zu ändern. Denn durch die Honorarerhöhungen von 2013 und die vermehrten Packungszahlen seien seit 2013 die Roherträge stärker als die Kosten gestiegen. Daher drohe eine Senkung des Festzuschlags. „Das ist leistungsfeindlich“, folgerte Graue.
Zudem warnte Graue davor, „auf die Einführung von Dienstleistungshonoraren zu setzen und sich dabei zunehmend vom Packungsbezug zu lösen.“ Denn die Gesundheitspolitik denke in Budgets. Zusätzliche Honorare würden daher gedeckelt und die Apotheker würden dann wie die Ärzte mit Punktwerten honoriert. Spannend sei auch die Frage, wie solche Dienstleistungen ausgelöst würden - durch ärztliche Verordnung, durch die Krankenkasse oder „durch den Apotheker selbst mit unbegrenztem Hamsterradeffekt“, fragte Graue. Mit Blick auf das geplante Gutachten des Wirtschaftsministeriums zum Vergütungssystem erklärte Graue: „Der Festzuschlag soll den Versorgungsauftrag vergüten. Dieser ist, war und bleibt ein politisches Mandat.“ Kein Gutachten könne das ganze Leistungsspektrum bis ins letzte Detail erfassen. Umso wichtiger sei daher eine korrigierte Interpretation der derzeitigen Berechnungsmethode zu verfolgen, wobei Graue auf den Vorschlag aus DAZ 46 verwies. Einen weiteren pragmatischen Ansatz sieht Graue in einer Modifizierung des prozentualen Aufschlags. Ein degressiver Aufschlag könnte die Hochpreiser besser berücksichtigten.
Hilfsmittelverträge
Zur Arbeit des Vereins berichtete Graue über Vertragsverhandlungen zu Hilfsmitteln. Anfang 2015 sei mit der AOK Rheinland-Hamburg ein neuer Vertrag, teilweise mit den früheren Aufschlägen, abgeschlossen worden. Inzwischen werde gemeinsam mit dem Apothekerverband Schleswig-Holstein über einen Vertrag mit den Betriebskrankenkassen verhandelt. Für die von vielen Krankenkassen geforderten elektronischen Kostenvoranschläge kündigte Graue eine Lösung mit der Clearingstelle an.
Strategie gegen Retaxationen
Bezüglich der Retaxationen verwies Graue auf den seit 2005 geltenden Hamburger Arzneiliefervertrag mit den Primärkassen. Kürzungen würden dort auf wirtschaftliche Nachteile der Kassen beschränkt und es bestünden weitgehende Heilungsmöglichkeiten. „Hätten wir diese Regelung bundesweit, hätten wir faktisch auch kein Retax-Problem mehr“, so Graue.
Daher trete der Deutsche Apothekerverband bei den Verhandlungen vor der Schiedsstelle mit dem Hamburger Modell an, Retaxationen auf den Ersatz wirtschaftlicher Nachteile der Kostenträger zu beschränken. Retaxationen sollten auf ihre Funktion als Instrumente zur Rechnungskorrektur und zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile bei nicht regelkonformer Abgabe oder Abrechnung zurückgeführt werden. Nur dies schaffe die dringend benötigte Rechtssicherheit bei der Arzneimittelabgabe. Graue zeigte sich zuversichtlich, „dass wir mit Hilfe der Schiedsstelle zumindest zu einer deutlichen Eindämmung der Retax-Kultur kommen werden.“
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