- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Retax-Dienstleister nicht...
Nicht sehen, nicht wissen?
Retax-Dienstleister nicht qualifiziert
Wirkstoffe, die auf der Substitutionsausschlussliste stehen, dürfen in der Apotheke nicht ausgetaucht werden. Doch diese Regelung hat sich offenbar noch nicht zu allen Rezeptprüfstellen der Krankenkassen herumgesprochen. Das Deutsche Apotheken Portal kritisiert die Kontrolleure scharf.
Das auf Abgabe- und Abrechnungsprobleme in Apotheken spezialisierte Deutsche Apotheken Portal kritisiert in scharfen Worten die fehlende Fachkenntnis der von den Krankenkassen mit der Rezeptkontrolle betrauten Stellen. Es würde zur Reduzierung der allerorten beklagten „Retaxwelle“ „schon erheblich beitragen“, wenn für eine „ausreichende Qualifizierung der einzelnen Rezeptprüfer und der verwendeten automatischen Prüfsoftware“ gesorgt würde. Diese Qualifizierung müsse sich auch auf die einzelnen Mitarbeiter erstrecken und „regelmäßig gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften überprüft werden“.
Austausch war explizit ausgeschlossen
Grund für die deutlichen Worten: Die Retaxation eines Rezepts über ein Tacrolimus-Präparat (Prograf®). Obwohl Tacrolimus nicht nur auf der Substitutionsausschlussliste steht, sondern der Arzt den Austausch zusätzlich durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes und den Vermerk „Aus medizinisch-therapeutischen Gründen darf kein Austausch erfolgen“ explizit ausgeschlossen hatte, retaxierte die von der KKH mit der Rezeptprüfung beauftragte Firma Inter-Forum das Rezept mit der Begründung „keine Abgabe des rabattbegünstigten Arzneimittels“, wie das DAP berichtet.
Ein Austausch des verordneten Präparats war der Apotheke also gleich doppelt untersagt. Zum einen durch die Substitutionsausschlussliste (Teil B der Anlage der Arzneimittelrichtlinie), die diejenigen Wirkstoffe auflistet, die in den Apotheken nicht gegen Wirkstoff-gleiche (Rabatt-)Arzneimittel ausgetauscht werden dürfen. Zum anderen war der Austausch auch nach dem Arzneiliefervertrag (in diesem Fall mit dem Verband der Ersatzkassen vdek) untersagt, da der Arzt – eigentlich überflüssig – den Austausch durch das Aut-idem-Kreuz ausgeschlossen hatte.
Durch seine schriftliche Ergänzung, die genau dem Wortlaut im Vertrag entsprach, hatte er übrigens sogar den Austausch gegen einen Prograf®-Import untersagt.
Wie das DAP in seinem Newsletter vom 26. Januar schreibt, sind diese Regelungen „jeder Apotheke vertraut und sollten auch für eine qualifizierte Rezeptprüfstelle und deren automatischen Retaxprogramm nach über einem Jahr kein Novum mehr sein“. Die Software der Apotheker bilde die Substitutionsausschlussliste schließlich auch ab und zeige in diesen Fällen eben keine auszutauschenden Rabattarzneimittel mehr an.
4 Kommentare
Retax bis zum letzten Cent
von Dietmar Bittenbinder am 28.01.2016 um 19:24 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Retax-Dienstleister nicht qualifiziert
von Jörg Wilms am 28.01.2016 um 18:45 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Kein passender Schuh
von Sven Gallinat am 29.01.2016 um 7:12 Uhr
Spätestens....
von gabriela aures am 28.01.2016 um 12:46 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.