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Zum 1. Februar 2016 starten neue Generika-Rabattverträge der
Techniker Krankenkasse.
Sie umfassen 115 Substanzen, für die jeweils bis zu drei Hersteller einen Zuschlag
erhielten. Bis Ende Februar hat die Kasse versprochen, dass Apotheken, die die neuen Verträge
noch nicht beachten, nicht retaxiert werden.
Bei der am Montag neu in Kraft tretenden Rabattvertrags-Tranche der Techniker Krankenkasse (TK) handelt es sich überwiegend um Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, die zum wiederholten Male ausgeschrieben wurden. Die alten Verträge laufen noch bis zum 31. Januar 2016.
Fünf Fachlose sind erstmalig Bestandteil einer exklusiven Ausschreibung der TK: Aripiprazol, Celecoxib, Cilostazol und Eplerenon – allesamt Wirkstoffe, deren Patentschutz erst kürzlich abgelaufen ist, sowie der Wirkstoff Octreotid. Für die vier erstgenannten Wirkstoffe existieren bereits Open-House-Verträge. Für Aripiprazol wurden mit drei Herstellern Verträge geschlossen, für die andren Substanzen gab es jeweils nur einen Zuschlag.
Viele Anschlussverträge mit denselben Herstellern
Wie die Kasse betont, konnten zahlreiche Rabattverträge mit Herstellern geschlossen werden, die bereits jetzt Rabattpartner der TK für den jeweiligen Wirkstoff sind. Damit gebe es vielfach kein Umstellungsproblem für die Patienten.
Wie schon in der Vergangenheit verpflichten sich die TK, vom 1. bis zum 29. Februar 2016 auf eine Retaxierung der Apotheke zu verzichten, falls diese bei der Abgabe der Arzneimittel die neuen Rabattverträge noch nicht berücksichtigen können.
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