- DAZ.online
- News
- Recht
- Keine Rezeptsammelstelle ...
Apotheker-Klage bleibt erfolglos
Keine Rezeptsammelstelle für Kölner Stadtteil Merkenich
Das
Verwaltungsgericht Köln hat die Klage eines Apotheken-Inhabers abgewiesen, der eine Erlaubnis zur Einrichtung einer
Rezeptsammelstelle im Kölner Stadteil Merkenich begehrt hatte. Die Apothekerkammer
Nordrhein hatte dies abgelehnt und wurde nun bestätigt.
Ein Apotheker aus Köln-Heimersdorf hatte Klage
erhoben, weil die für ihn zuständige Apothekerkammer Nordrhein seinen Antrag abgelehnt
hatte, ihm eine Erlaubnis für eine
Rezeptsammelstelle in Merkenich zu erteilen. Er hatte argumentiert, dass den
Bürgern von Merkenich seit 2013 keine Apotheke am Ort mehr zur Verfügung stehe – und
der Weg zu einer der umliegenden Apotheken sei ihnen nicht zuzumuten. Merkenich
befindet sich linksrheinisch im Norden Kölns.
Dies sah das Gericht anders. Es hielt die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung
für nicht gegeben. Die Erlaubnis dürfe nur erteilt werden, wenn die Einrichtung
einer Rezeptsammelstelle zur ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von
abgelegenen Orten oder Ortsteilen erforderlich sei. Dies lasse sich für
Merkenich nicht feststellen. In einer Entfernung von jeweils circa
fünf Kilometern gebe es in den umliegenden Stadtteilen Chorweiler, Heimersdorf
und Niehl mehrere Apotheken. Maßgeblich sei vor allem die im Vergleich mit ländlichen
Regionen ausgesprochen gute Erreichbarkeit der umliegenden Apotheken für die
Bürger von Merkenich mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung eingelegt werden.
Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. Februar 2016, Az.: 7 K 947/14
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.