Apotheker-Klage bleibt erfolglos

Keine Rezeptsammelstelle für Kölner Stadtteil Merkenich

Berlin - 17.02.2016, 12:10 Uhr

Merkenich ist zwar ländlich, aber doch zu gut angebunden, um eine Rezeptsammelstelle zu erlauben. Selbst der baufällige Zustand der Rheinbrücke nach Köln ändert hieran nichts. (Foto: picture alliance / Horst Ossinger)

Merkenich ist zwar ländlich, aber doch zu gut angebunden, um eine Rezeptsammelstelle zu erlauben. Selbst der baufällige Zustand der Rheinbrücke nach Köln ändert hieran nichts. (Foto: picture alliance / Horst Ossinger)


Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage eines Apotheken-Inhabers abgewiesen, der eine Erlaubnis zur Einrichtung einer Rezeptsammelstelle im Kölner Stadteil Merkenich begehrt hatte. Die Apothekerkammer Nordrhein hatte dies abgelehnt und wurde nun bestätigt.

Ein Apotheker aus Köln-Heimersdorf hatte Klage erhoben, weil die für ihn zuständige Apothekerkammer Nordrhein seinen Antrag abgelehnt hatte, ihm eine Erlaubnis für  eine Rezeptsammelstelle in Merkenich zu erteilen. Er hatte argumentiert, dass den Bürgern von Merkenich seit 2013 keine Apotheke am Ort mehr zur Verfügung stehe – und der Weg zu einer der umliegenden Apotheken sei ihnen nicht zuzumuten. Merkenich befindet sich linksrheinisch im Norden Kölns.

Dies sah das Gericht anders. Es hielt die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung für nicht gegeben. Die Erlaubnis dürfe nur erteilt werden, wenn die Einrichtung einer Rezeptsammelstelle zur ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von abgelegenen Orten oder Ortsteilen erforderlich sei. Dies lasse sich für Merkenich nicht feststellen. In einer Entfernung von jeweils circa fünf Kilometern gebe es in den umliegenden Stadtteilen Chorweiler, Heimersdorf und Niehl mehrere Apotheken. Maßgeblich sei vor allem die im Vergleich mit ländlichen Regionen ausgesprochen gute Erreichbarkeit der umliegenden Apotheken für die Bürger von Merkenich mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung eingelegt werden.

Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. Februar 2016, Az.: 7 K 947/14


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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