- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Klinik darf jetzt die ...
Entlassmanagement
Klinik darf jetzt die kleinste Packung verordnen
Am 16. März sind die Regelungen zum Entlassmanagement in Kraft getreten. Kliniken können jetzt eine Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen verordnen.
Um Engpässe in der medikamentösen Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt zu vermeiden, hat das GKV-Versorgungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements ambulante Leistungen verordnen können. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat kurz vor Weihnachten genauere Bestimmungen in den betroffenen Richtlinien – etwa der Arzneimittel-Richtlinie – beschlossen. Damit entfällt für die Patienten der Zwang eines sofortigen Arztbesuches.
Mehr Klinikrezepte in Apotheken
Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind diese Regelungen nun in Kraft getreten. Entsprechend gekennzeichnete Rezepte dürfen nur innerhalb von drei Werktagen beliefert werden, zudem dürfen nur Packungen mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen verordnet werden. Gibt es eine solche nicht, darf die verordnete Packungsgröße die Größe einer Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen gemäß Packungsgrößenverordnung nicht überschreiten. Änderungen und Ergänzungen benötigen eine erneute Arzt-Unterschrift mit Datumsangabe. In Apotheken ist daher vermehrt mit Klinikrezepten in den Apotheken zu rechnen.
5 Kommentare
Nichverfügbarkeit N1
von E. Diekmann am 25.04.2017 um 16:18 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Entlassrezepte
von H. Peters am 22.03.2016 um 12:02 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Eine neue Retaxfalle
von Drinhaus am 19.03.2016 um 12:05 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Entlass-rezept
von Thomas am 19.03.2016 um 9:21 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
endlich mal eine sinnvolle Maßnahme...
von Konrad Mörser am 18.03.2016 um 14:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.