Entlassmanagement

Klinik darf jetzt die kleinste Packung verordnen

Traunstein - 18.03.2016, 11:30 Uhr

Klinikärzte dürfen jetzt für die Tage nach der Entlassung Arzneimittel verordnen. (Foto: Syda Productions / Fotolia)

Klinikärzte dürfen jetzt für die Tage nach der Entlassung Arzneimittel verordnen. (Foto: Syda Productions / Fotolia)


Am 16. März sind die Regelungen zum Entlassmanagement in Kraft getreten. Kliniken können jetzt eine Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen verordnen. 

Um Engpässe in der medikamentösen Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt zu vermeiden, hat das GKV-Versorgungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements ambulante Leistungen verordnen können. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat kurz vor Weihnachten genauere Bestimmungen in den betroffenen Richtlinien – etwa der Arzneimittel-Richtlinie – beschlossen. Damit entfällt für die Patienten der Zwang eines sofortigen Arztbesuches. 

Mehr Klinikrezepte in Apotheken

Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind diese Regelungen nun in Kraft getreten. Entsprechend gekennzeichnete Rezepte dürfen nur innerhalb von drei Werktagen beliefert werden, zudem dürfen nur Packungen mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen verordnet werden. Gibt es eine solche nicht, darf die verordnete Packungsgröße die Größe einer Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen gemäß Packungsgrößenverordnung nicht überschreiten. Änderungen und Ergänzungen benötigen eine erneute Arzt-Unterschrift mit Datumsangabe. In Apotheken ist daher vermehrt mit Klinikrezepten in den Apotheken zu rechnen. 


Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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5 Kommentare

Nichverfügbarkeit N1

von E. Diekmann am 25.04.2017 um 16:18 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
besser spät als nie: Wie ist der Sachverhalt bei Nichtverfügbarkeit N1:
BSP: Brilique 90 mg N1 ist verordnet - kein Ersatzpräparat auf dem Markt und N1 ( = 14St) und N2 (= 56St) nicht lieferbar, sondern nur die N3 (=100 St).
Wie hat / hätte man sich in einem solchen Fall zu verhalten?

Edit: Natürlich Freitags nachmittags, Hausarzt im Wochenende mit Anschlussurlaub.

Gesetzeslage spricht hier grad m.E. gegen die Gesundheit des Patienten.

MFG E. Diekmann

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Entlassrezepte

von H. Peters am 22.03.2016 um 12:02 Uhr

Was ist, wenn auf dem Rezept "Copaxone N1" verordnet ist? Da gibt es keine N!?

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Eine neue Retaxfalle

von Drinhaus am 19.03.2016 um 12:05 Uhr

Die kleinste Packung ist bei Präparaten zur Dauermedikation nur begrenzt verfügbar. Muss das Medikament besorgt werden, kann dies bei Feiertagen (z.B. Ostermontag) dazu führen, dass das Rezept bei Eintreffen/Abholung des Medikamentes bereits ungültig ist :-(
Dieter Drinhaus, retaxforum@gmx.de

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Entlass-rezept

von Thomas am 19.03.2016 um 9:21 Uhr

Der Schuß wird nach hinten losgehen!

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endlich mal eine sinnvolle Maßnahme...

von Konrad Mörser am 18.03.2016 um 14:38 Uhr

...zur Stärkung der Versorgung der vom Krankenhausaufenthalt gebeutelten Patienten. Nebenbei reduziert sich dadurch auch die Zahl der Arztbesuche.

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